Hauptseite.Projekte.DDR-Kirche Übersicht            Autor: Pfarrer  Peter  Zillmann

Kirchen-Gemeinde im Internet:
Darstellung der Kirchengeschichte der DDR von 1945-1990 in 4 Teilen Übersicht

 DDR-Kirche  III  (1961 - 1978) Entspannung

Inhalt

1. Gesellschaft
 
 
 

2. Staat-Kirche
 
 
 

3. Kirche
 
 

4. Theologie

3.1.1. Mauerbau 
3.1.2. Neue Verfassung
3.1.3. Entspannungspolitik
3.1.4. Ökonomie

3.2.1. Loyalität
3.2.2. Der 6. März 1978
3.2.3. atheistische Erziehung
3.2.4. Wehrerziehung

3.3.1. Bund der Ev. Kirchen in der DDR 
3.3.2. Kirche im Sozialismus
3.3.3. Diaspora

3.4.1. Kirche und Gesellschaft
3.4.2. Zwei-Reiche-Lehre
3.4.3. Zehn Artikel
3.4.4. Zeugnis und Dienst
3.4.5. Lerngemeinschaft

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3.1.1.  Mauerbau
 
antifaschistischer
Schutzwall 
Am 13. August 1961 wurde mit dem Mauerbau in Berlin die letzte Möglichkeit für einen ungehinderten Übergang in den Westen beseitigt. Die Schließung der Demarkationslinien war vom Standpunkt der Machterhaltung ein Akt der Notwehr, denn immer mehr Menschen flüchteten aus politischen und wirtschaftlichen Gründen in den anderen Teil Deutschlands und schwächten somit die ökonomische und die politische Stabilität der DDR. Diese “Abstimmung mit den Füßen“ gegen den Staat konnte nicht länger geduldet werden. Die Errichtung dieses “antifaschistischen Schutzwalles“ geschah unter voller politischer und militärischer Abdeckung durch den Warschauer Pakt.
Arrangement MauerbauDer Mauerbau war für die Deutschen in Ost und West schockierend. Es setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, daß die Wiedervereinigung Deutschlands in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein würde. Von nun ab waren die DDR-Bürger gezwungen, sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen abzufinden und zu arrangieren. Für die Kirchen bedeutete dies, daß sie ihre kirchenpolitischen Entscheidungen des Ausharrens und des Widerstehens überdenken mußten.
 ................ Das Problem der Ausgrenzung und Einmauerung eines halben Volkes brachte zwar vorübergehend eine politische Beruhigung für die DDR-Regierung, konnte aber die Ursachen für die Unzufriedenheit mit den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht beseitigen. Eine DDR-eigene Staatsidentität entwickelte sich daher nur bei einem geringen Teil der Bevölkerung. (1)


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3.1.2.  Neue Verfassung
 
Stabilisierung In der zweiten Hälfte der 60er Jahre kam es zu einer wirtschaftlichen und innenpolitischen Stabilisierung der DDR. Der VI. Parteitag der SED im Januar 1963 beschloß den Beginn der Periode des umfassenden Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Durch wichtige Gesetze wurde dieser Anspruch festgeschrieben. (1965 Gesetz über das einheitliche soz. Bildungssystem; 1967 Gesetz über die Staatsbürgerschaft; 1968 zweite Verfassung). Mit der Rede von Walter Ulbricht, in der der Kommunismus sowjetischer Prägung als zu erstrebendes Ziel festgelegt wird, kommt es gleichzeitig zu einer offenen und verschärften Kampfansage gegen alle ‘Spielarten bürgerlicher Ideologien‘ (Einführung der sozialistischen Gebote). (2) Die Kirchen antworteten einen Monat später mit ihren “Zehn Artikeln über Freiheit und Dienst der Kirche“.
Neue Verfassung Die zweite Verfassung vom 6.April 1968, die durch eine verhältnismäßig freie Volksabstimmung angenommen wurde, definiert die DDR als einen Sozialistischen Staat deutscher Nation, in dem die politischen Organisationen der Werktätigen in Stadt und Land, gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, den Sozialismus verwirklichen. Diese Verfassung festigte die Führungsrolle der SED. In einer Verfassungsänderung 1974 wurden die Begriffe “Deutschland“ und “deutsche Nation“ beseitigt und die Freundschaft mit der UdSSR zum Verfassungsgrundsatz erhoben. (3)
Glaubensfreiheit Auch in der Diskussion um diese neue Verfassung gelang es den Kirchen nicht, Entwicklungstendenzen, die die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Christen einengten, zu beeinflussen. Die kirchenpolitischen Ausführungen wurden im Vergleich zur ersten Verfassung erheblich gekürzt. Das bedeutete aber noch keine juristische Einschränkung. Der Artikel 38 wurde durch weitere Rechtsnormen abgesichert. (Art.6 Abs.5 Verf.; § 133 StGB) Die Bischöfe der 7 Landeskirchen mahnten aber an, daß die Kürze der Artikel auch gleichzeitig inhaltliche Defizite aufweise, die durch diese Unschärfe geeignet seien, Konflikte zwischen Staat und Kirche herbeizuführen. (4)


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3.1.3.  Entspannungspolitik
 
August 1968........ Im August 1968 beteiligte sich die Nationale Volksarmee (NVA) an der bewaffneten Intervention des Warschauer Pakts in der CSSR. Das ideologische System erlitt durch diesen Vorgang einen erheblichen Schaden. Kritische DDR-Bürger wurden in anschließenden Säuberungsaktionen aus verantwortliche Positionen in Beruf und Gesellschaft entfernt.
Anerkennung Ab 1970 setzte aufgrund der neuen Ostpolitik des Bundeskanzlers Brandt ein Entspannungsprozeß ein. Im Dezember 1972 wurde der Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR unterzeichnet. Im September 1973 wird dann die DDR Mitglied der UNO. Im Jahre 1975 wird die KSZE-Schlußakte angenommen. 1976 festigt Honecker seine Macht und übernimmt den Vorsitz im Staatsrat der DDR und andere Schlüsselpositionen. Die DDR wird von vielen Ländern als souveräner Staat anerkannt, womit der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik faktisch aufgehoben wird. (5)
 Regimekritik BiermannDer Prozeß der Entspannung nach außen bringt dennoch keine Verbesserung der innenpolitischen Lage. Im November 1976 wird der bekannte Liedermacher Wolf Biermann aus der DDR ausgebürgert. Diese Ausbürgerung verursachte einen landesweiten Protest von namhaften Künstlern. Das Verhältnis zwischen Regierung und Künstlern war nachhaltig gestört. Viele verließen ebenfalls das Land oder zogen sich aus dem Kulturleben zurück. Am 11.9.1976 hatte Biermann innerhalb eines Jugendgottesdienstes in der Nikolaikirche in Prenzlau ein Konzert gegeben. (6)

Die Auftritte regimekritischer Künstler in Kirchen der DDR belasteten in den folgenden Jahren das Verhältnis Staat Kirche zunehmend.


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3.1.4.  Ökonomie
 
Wirtschaftsreform 1963 wurde das “Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ (NÖSPL) eingeführt. Als eine Art Wirtschaftsreform wurde die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe gestärkt, das Prämiensystem eingeführt, die Konzentration einzelner Betriebe zu Kombinaten fortgeführt und in der Landwirtschaft die Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktion durchgesetzt. 

Da es wegen des Mauerbaus keine Abwanderung von qualifizierten Fachkräften mehr gab und das Wirtschaftssystem stärker auf den RGW-Bereich ausgerichtet wurde, stellte sich bis 1974 eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage ein. Hinzu kam, daß die Bevölkerung sich nach und nach mit dem Mauerbau abfinden mußte und sich in den sozialistischen Verhältnissen einzurichten begann. Im allgemeinen herrschte in dieser Zeit bei den politischen und wirtschaftlichen Kadern eine positive Aufbruchsstimmung vor, die erst ab 1975 wieder in Stagnation umschlug. (7)

Wirtschafts-
und Sozialpolitik
HoneckerNach der Entmachtung von Ulbricht trat 1971 Erich Honecker an dessen Stelle. Mit dem VIII. Parteitag der SED wurden Teile des NÖSPL-Systems wieder zurückgenommen und als Hauptaufgabe der Politik die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Dabei war ein wesentlicher Schwerpunkt das Wohnungsbauprogramm, das bis 1990 die Wohnungsfrage als soziale Frage lösen sollte. 1972 erfolgte ein weiterer schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsstruktur. Ca. 11.000 privat oder halbstaatlich arbeitende Industriebetriebe und ein erheblicher Teil der PGH‘s wurden in sogenannte Volkseigene Betriebe (VEB) umgewandelt. (8)

Durch diese Überführung des Mittelstandes in sozialistische Eigentums- und Produktionsverhältnisse wurde der Volkswirtschaft, wie sich in den späteren Jahren zeigte, ein erheblicher Schaden zugefügt. Anders als noch bei der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft war es den Enteigneten nicht mehr möglich, sich im Westen eine neue Existenz aufzubauen. Als Leiter ihrer eigenen Betriebe mußten sie oftmals deren Ruinierung mit ansehen.

Industriemacht Dennoch konnte sich die DDR als eine führende Industriemacht im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) behaupten. Die besonderen wirtschaftlichen Verbindungen zur Bundesrepublik wirkten dabei sehr begünstigend. Trotzdem entwickelte sich das Produktivitätsniveau im Vergleich zur Bundesrepublik weiterhin zum Negativen für die DDR. (9)


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3.2.1.   Loyalität
 
Mitarbeit..... Im Zusammenhang mit den theologischen Streitigkeiten um die Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche distanzierten sich die Kirchenleitungen im Jahre 1963 mehr und mehr vom Dibelianismus. Die Obrigkeitslehre von Dibelius wurde theologisch und politisch abgelehnt.

Die Kirchen in der DDR signalisierten zunehmend ihre Bereitschaft, auch im innenpolitischen Bereich an der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben mitzuarbeiten. Die evangelischen Bischöfe brachten dies in ihrem Brief vom 15.2.1968 an W. Ulbricht anläßlich des Verfassungsentwurfs zum Ausdruck: “Als Staatsbürger eines sozialistischen Landes sehen wir uns vor die Aufgabe gestellt, den Sozialismus als eine Gestalt gerechteren Zusammenlebens zu verwirklichen.“(10) Mit dieser Festlegung wurden von der Kirche letztendlich die sozialistischen Eigentums- und Produktionsverhältnisse und der stalinistische Führungsanspruch der SED sanktioniert. (11)

Kirchenbund Nach mehreren Informationsgesprächen und Arbeitskontakten zwischen Staat und Kirchenbund kam es am 24.2.1971 zur offiziellen Anerkennung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR durch den Staat. Wenige Tage zuvor wurde in einer Rede Paul Verners (Mitglied des Politbüro der SED) die Mitarbeit der  Christen beim Aufbau des Sozialismus erwünscht. Bedingung war allerdings die Anerkennung der in der DDR bestehenden staatlichen und sozioökonomischen Verhältnisse und die aktive Unterstützung der Friedenspolitik der DDR. In dem Gespräch mit den Staatssekretär für Kirchenfragen H. Seigewasser begrüßte Bischof Schönherr auch die Bemühungen der DDR um ihre weltweite völkerrechtliche Anerkennung. (12)
Opportunismus “Die acht Landeskirchen haben sich zum Bund der Evangelischen Kirche in der DDR zusammengeschlossen. Sie nehmen diese Aussage ernst. Für sie ist die DDR der Staat, in dem sie Zeugnis und Dienst, zu dem ihr Herr sie gerufen hat, auszuüben haben. Das Barmer Bekenntnis redet in These 5 von der Würde des Staates, die nach christlichem Glauben auf göttlicher Anordnung beruht, von der Verantwortung der Regierenden und Regierten und von den Versuchungen für Staat und Kirche, die dann drohen, wenn diese ihren besonderen Auftrag überschreiten.
Es ist kein billiger Opportunismus, sondern innere Verpflichtung des Christen, wenn er der Stadt und des Staates Bestes wünscht, für sie betet und seine Verantwortung handelnd wahrnimmt. Die Kirche wird sich darum allen Versuchen widersetzen, diesen Staat zu diskriminieren, und wünscht ihm, daß er auch rechtlich den Platz in der Völkerwelt einnehmen möge, der ihm die volle Mitarbeit an den Problemen des Weltganzen, besonders im Rahmen der UNO und ihrer Gliederungen, ermöglicht.“(13)
Identifikation  Die Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen gab in ihrem Bericht vor der Synode des Bundes in Juli 1971 in Eisenach die Definition einer Zeugnis- und Dienstgemeinschaft in der DDR ab: als Kirche   in   dieser Gesellschaft, nicht neben ihr, nicht gegen sie. “Die Kirchen haben sich die Aufgabe gesetzt, den Christen zu helfen, den Platz in ihrem Staat zu finden, an den sie ihre Mitverantwortung in der Weise wahrnehmen können, zu der sie Zeugnis und Dienst des Evangeliums verpflichten.“ (14)  Mit der Behauptung, daß Christen Platz in   i h r e m   Staat finden sollten, wurde jedoch verkannt, daß es bei der überwiegenden Mehrheit der Christen eine solche Identifikation mit dem DDR-Staat nicht gab.


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3.2.2.   6. März 1978
 
Positionsbestimmung Am 6. März 1978 kam es zu einem erneuten Gespräch zwischen Staat und Kirche. Es diente nicht einer Neuorientierung, sondern einer Bilanzierung des bisher Erreichten, der Festschreibung der Positionsbestimmung der Kirche in der sozialistischen Gesellschaft. Dabei wurden auf einzelnen Feldern Verbesserungsmöglichkeiten gesucht und gefunden. Es waren dies die zehn Bereiche:
1. Kirchliche Bauvorhaben; 2. Funk und Fernsehen; 3. Lutherjubiläum 1983; 4. Seelsorge im Strafvollzug; 5. Altersversorgung für Mitarbeiter; 6. Einfuhr kirchl. Literatur; 7. kirchl. Kindergärten; 8. kirchl. Landwirtschaft; 9. kirchl. Friedhöfe; 10. Feierabend- und Pflegeheime;

StolpeAn dem Gespräch im Amtssitz des Staatsrates nahmen vom Vorstand der Konferenz der Kirchenleitungen teil:
Bischof Schönherr, Bischof W. Krusche, Präsident K. Domsch, C. Schultheiß, Präses S. Wahrmann, OKR Manfred Stolpe (siehe Bild)

Mitverantwortung Der Kirche wurde von Honecker ein eigenständiges Wirken als “bedeutsamer Faktor des gesellschaftlichen Lebens“ zugesprochen. “Damit wird auch der von der Kirche kontinuierlich vertretene Standpunkt, die evangelische Kirche könne als Kirche der Reformation keine Kultkirche sein, sondern sie habe auch eine gesellschaftliche Mitverantwortung wahrzunehmen, von Partei und Staat nicht mehr bestritten.“ (15)
christliche Bürger Dieses Gespräch hatte eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung, auch wenn der Bereich der ideologischen Erziehung als Tabuthema ausgeklammert blieb. Kirche und Staat stellten mit Befriedigung fest, daß die Beziehungen in den letzten Jahren von Sachlichkeit, Vertrauen und Freimütigkeit geprägt waren. Von Bischof Schönherr wurde diese Feststellung eingeschränkt und dahingehend interpretiert, daß das Verhältnis von Staat und Kirche so gut sei, wie es der einzelne christliche Bürger in seiner gesellschaftlichen Situation vor Ort erfährt. (16) Das Problem, daß Christen weiterhin zu “Bürgern zweiter Klasse“ herabgesetzt oder als “gesellschaftlich defekt“ angesehen wurden, war mit diesem Gespräch, trotz aller erreichten Verbesserungen für die Kirche, nicht aus der Welt geschafft. (17)


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3.2.3.   atheistische Erziehung
 
Weltanschauung Die Kirchen erreichten es nicht, den Staat von seiner aktiven Unterstützung der Jugendweihe mit den damit für Christen verbundenen Repressalien abzubringen. Ebenso war es nicht möglich, eine weltanschaulich neutrale Strukturierung des Bildungs- und Erziehungswesen durchzusetzen.

Am 25.2.1965 wurde von der Volkskammer das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem beschlossen. In den vorausgegangenen Konzeptionen wurde die marxistisch-leninistische Weltanschauung als einziges Fundament sozialistischer Bildungspolitik definiert. Diese Festlegung wurde zwar nicht im Wortlaut in das Gesetz von 1965 übernommen, aber dennoch in der Praxis so gehandhabt. Schüler, Lehrlinge und Studenten sollten befähigt werden, sozialistisch zu denken, zu fühlen und zu handeln. Es wurde dementsprechend versucht die Rolle des Elternhauses in seiner Bedeutung für die Erziehung zurückzudrängen.

Atheismus Die neue sozialistische Bildungskonzeption, die in den Jahren von 1964 bis 1972 erarbeitet wurde, beschränkte sich in ihrer Anwendung aber nicht nur auf den schulischen und außerschulischen Bereich (FDJ, GST, DSF, DTSB), sondern sollte auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden. In einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 7.11.1972 wird gefordert, daß das wissenschaftliche Weltbild in der ganzen Arbeiterklasse, bei allen Werktätigen und besonders bei der Jugend, systematisch zu propagieren ist. Ausdrücklich wird betont,. und das kurz nach der Anerkennung des Kirchenbundes, daß stärker und in vielfältiger Weise der atheistische Charakter der marxistisch-leninistischen Weltanschauung zur Geltung zu bringen ist. (18) Glaube und Wissen wurden zum unversöhnlichen und sich ausschließenden Gegensatz erklärt.
Klassenstandpunkt Im Mittelpunkt des Erziehungsauftrages der FDJ und der Pionierorganisation stehen die Herausbildung eines festen marxistisch-leninistischen Klassenstandpunktes, die Aneignung des Marxismus-Leninismus einschließlich seiner atheistischen Komponente und die Herausbildung eines Freund-Feind-Bildes. Wer kirchliche Veranstaltungen besucht, wurde einer ungefestigten weltanschaulichen Position bezichtigt und hatte die Konsequenzen mit einer Benachteiligung in seinen Entwicklungschanchen zu tragen. (19)
Repressalien “Die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Erziehungsziele in der Schule wie auch in den anderen Bildungsinstitutionen führte im Jahre 1969 nach der Gründung des Kirchenbundes und im Jahre 1971 nach dessen offizieller ‘Anerkennung‘ durch die DDR-Regierung zu nicht wenigen Fällen offener Benachteiligung junger Christen und ihrer Eltern; und zwar dann, wenn die Jugendlichen durch ihre Teilnahme an der Christenlehre, an der Konfirmation, am kirchengemeindlichen Leben ihre Zugehörigkeit zum christlichen Glauben und zur Kirche bekannten.“ (20)   Im Bericht der Konferenz der Kirchenleitungen auf der Schweriner Bundessynode Ende Mai 1973 wird formuliert: “Nachrichten von der Nichtaufnahme christlicher Kinder in die Vorbereitungsklassen und in die EOS, von Zurückweisungen vom Hochschulstudium, von der Zurücknahme schon ausgesprochener Zulassungen und von Relegierungen gehören leider weiterhin zum ‘täglichen Brot‘ der Kirchenleitungen.“ (21)
Disziplinierung  Die Erziehung zur allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit beinhaltete neben der Verbreitung weltanschaulich-philosophischer Positionen auch das Erlernen einer politisch-ideologischen Überzeugung. Es wurde indoktriniert, daß die DDR der “deutsche Staat des Friedens und der Freiheit, der Menschlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit“ ist. Aus dem Kampf der beiden Gesellschaftssysteme Kapitalismus und Sozialismus, werde der Sozialismus siegreich hervorgehen. Die Erziehung zum Haß gegen den imperialistischen Klassenfeind war daher ebenso ein Bestandteil der Politik, wie auch die auszubildende Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur in einer Gesellschaftsordnung marxistisch-leninistischen Typus gesichert sind. (22)

Der atheistische und marxistisch-leninistische Charakter dieser staatlichen Erziehung war aber nur sekundärer Natur. Vor allen Dingen hatte sie eine repressive Funktion zu erfüllen. Disziplin und Ordnung waren die obersten Gebote, um die Schüler in Kollektive einzuordnen und kollektive Normen zum absoluten Maßstab für Denken und Handeln aufzubauen. “Man kann das Ziel staatlicher Erziehung auf einen Punkt bringen: Die Individualität hemmen und den eigenen Willen brechen! Dieses Prinzip wurde rücksichtslos auf allen Stufen der staatlichen Erziehung durchgesetzt. ... Die Schulen waren die Zuchtanstalten der Nation. Unter der zynisch-perfiden Parole der ‘allseitig gebildeten Persönlichkeit‘ wurde hier jedem das ‘Rückrat‘ gebrochen, und es kam keiner heraus, der sich nicht einengenden Normen und repressiver Manipulation unterworfen hätte.“ (23)


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3.2.4.   Wehrerziehung
 
Ehrenpflicht In der Verfassung von 1968 wird die sozialistische Wehrerziehung als Recht und Ehrenpflicht der Bürger legitimiert. Sie wird zunehmend in den gesamten Bildungs- und Erziehungssystem integriert und umfaßt vier Elemente:
1. Wehrmotivation - Überzeugung von der Notwendigkeit, den Sozialismus zu verteidigen (Verteidigungswürdigkeit)
2. Wehrbewußtsein - Verständnis für politische Grundfragen, die von Partei und Staat definiert werden
3. Wehrmoral - Normen, Einstellungen und Überzeugungen zur sozialistischen Landesverteidigung (sittlich-moralische Haltung)
4. Wehrbefähigung - militärische Kenntnisse und Einübung physischer Fähigkeiten (Disziplin und sportliche Körperertüchtigung)
Wehrunterricht Sozialistische Wehrerziehung in der DDR begann bereits bei den Kindern im Vorschulalter und zog sich dann durch alle Bereiche des Erziehungswesens bis zu den Hochschulen durch. Die Vermittlung eines Feindbildes ist Erziehungsschwerpunkt und führte zu nachhaltigen Spannungen mit den christlichen Moralvorstellungen der Kirchen. Als 1978 durch eine Direktive des Ministers für Volksbildung die obligatorische Einführung des Wehrunterrichts an den Schulen beschlossen wurde, war die Schmerzgrenze bei den Kirchen erreicht. Sie reagieren mit ihrem Studien- und Aktionsprogramm “Erziehung zum Frieden“. (24)


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3.3.1.   Bund der Ev. Kirchen in der DDR (BEK)
 
Trennung Die staatlichen Organe der DDR versuchten seit Jahren die Arbeit der EKD zu behindern. Seit dem 13. August mußten die Synodalen der EKD an getrennten Orten tagen und der Rat der EKD konnte nicht mehr vollzählig zusammenkommen. In einem Kirchengesetz vom 4.4.1967 wurden daraufhin regionale Tagungen in Ost und West vorgesehen.

Sie konnten aber den organisatorischen Auflösungsprozeß der EKD nicht mehr aufhalten. In ihrer letzten beschlußfähigen Regionaltagung (Ost) der EKD Synodalen in Fürstenwalde/Spree im April 1967 wurde noch einmal eine Erklärung zur Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland abgegeben: “Die Kirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland sind beieinander. Unser evangelisches Bekenntnis weist uns an, kirchliche Gemeinschaft nur dann aufzukündigen, wenn der Bruder in Irrlehre oder Ungehorsam gegen den Herrn der Kirche beharrt. Diese Gründe zu einer Trennung der Kirchen innerhalb der EKD liegen nicht vor.“ (25)

Das Bekenntnis zur organisierten Gemeinschaft der EKD war jedoch nur vordergründig. Für die weiteren Jahre wurde ein oft überlesener Satz in der Erklärung wichtiger: “Wir werden uns gegenseitig soweit freizugeben haben, daß wir unserem Auftrag in dem Teil Deutschlands, in dem wir leben, gerecht werden.“(26)

DDR-Kirchenbund Am 5.6.1968 setzten die Kirchenleitungen in der DDR eine gemeinsame Strukturkommission ein, die den Entwurf zu einer Ordnung für einen DDR-Kirchenbund ausarbeitete, dem dann bis Anfang Mai 1969 sämtliche Landessynoden zustimmten. Ursachen dieses neuen rechtlich-organisatorischen Zusammenschlusses liegen in folgenden Punkten:

a) Das Dienst- und Auftragsverständnis der Kirchen löste sich in einer zunehmenden Minderheitensituation mehr und mehr von volkskirchlichen Vorstellungen.
b) Es bestand die Aufgabe, Zeugnis und Dienst in einem politischen und sozioökonomischen System zu leisten, das fundamentale Differenzen zur westdeutschen Gesellschaftsordnung aufwies.
c) Mit dem Artikel 39 der neuen Verfassung von 1968 erkannte der DDR-Staat die Legitimation eines aus Ost- und Westmitgliedern zusammengesetzten Leitungsorgans der Kirche nicht mehr an. Ein Festhalten an den bisherigen Organen wäre einer Verletzung verfassungsrechtlicher Normen gleichgekommen. Die Staatsräson wurde von den Kirchen der DDR geachtet. Ein Auseinanderbringen und gegenseitiges Ausspielen der Kirchen durch den Staat sollte verhindert werden.
d) Bereits vor der Gründung der EKD im Jahre 1948 wurde die ‘Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen im Gebiet der DDR (KKL)‘ (Bezeichnung erst 1950) gegründet. Mit der Vertiefung der deutschen Teilung gewann dieses Gremium an Bedeutung, während der Einfluß des Rates der EKD zurückging. (27)

Geheimdiplomatie Am 10. Juni 1969 war der Prozess zur Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR abgeschlossen. Eine Diskussion über diese Gründung wurde an der kirchlichen Basis nicht geführt. Die Gemeinden wurden faktisch übergangen. Ein Interview im Januar 1969 mit dem damaligen Vorsitzenden der Strukturkommission zur Bildung des Kirchenbundes Albrecht Schönherr war die erste und lange Zeit einzige substantielle Information über den Kirchenbundplan, die den Gemeinden zur Verfügung stand. (28) Für viele war dieses Interview schockierend.

schoenherrBischof Albrecht Schönherr hat die Gründung des Bundes mit Mitteln der Geheimdiplomatie als seinen eigentlichen Geburtsfehler bezeichnet. (29) Die daraus folgende negative Wirkung auf die weitere kirchliche Entwicklung wurde unterschätzt, denn diese Geheimdiplomatie war nicht nur lediglich ein Geburtsfehler, sondern wurde bis zum Zusammenbruch der DDR gängige Praxis im Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Viele Gemeindeglieder empfanden deshalb zwischen sich und den Kirchenleitungen einen tiefen Graben.

VELK-EKU Von den alten, grenzüberschreitenden gliedkirchlichen Zusammenschlüssen VELKD und EKU lösten sich die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in der DDR (Landeskirche Sachsen, Magdeburg und Thüringen) heraus und konstituierten sich (bereits vor der Gründung des BEK) am 1.12.1968 zur selbständig vereinigten VELK DDR. Die EKU Gliedkirchen (Berlin-Brandenburg Ostregion, Kirchenprovinz Sachsen, Greifswald, Anhalt, Görlitzer Kirchengebiet) vollzogen diesen Schritt jedoch nicht, da die EKU (im Gegensatz zur EKD) aus ihrem Verständnis heraus eine Kirche und kein lockerer Kirchenbund ist. In einem “Kirchengesetz über die Organe und Dienststellen der EKU“ vom 23.4./8.5.1972 wurde aber eine starke Regionalisierung auf den Gebieten Synode, Leitung und Verwaltung vorgesehen. (30)
Veto........... Der Prozeß des weiteren Zusammenwachsens der evangelischen Kirchen in der DDR machte zwar Ende der siebziger Jahre Fortschritte, konnte dann aber durch das Veto der Synodalen der Berlin-Brandenburgischen Kirche (Ostregion) nicht zu einer “Vereinigten Kirche in der DDR“ (Evangelische Kirche der DDR) gebracht werden. Sie sahen die Gefahr, daß diese vereinigte Kirche nur unverbindlich auf Barmen orientiert wäre, die Rolle der EKU unbestimmt sei und einzelne Gliedkirchen eine Majorisierung erfahren würden. So bestanden dann bis zur Wende in der DDR nebeneinander der Bund, die EKU und die VELK. Überschneidungen in den Kompetenzen oder Doppelarbeiten waren an der Tagesordnung. Gleichzeitig wurde aber auch eine stärkere Manipulierung der Kirchen durch den Staat verhindert. (31)


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3.3.2.   Kirche im Sozialismus
 
Eisenacher Tagung Der Thüringer Landesbischof Mitzenheim verwendetet bereits Anfang 1968 den Begriff “Kirche im Sozialismus“. Eine inhaltliche Präzisierung dieses Begriffes und der Synodenaussage von 1970  „... der Bund wird sich als Zeugnis und Dienstgemeinschaft von Kirchen in der sozialistischen Gesellschaft der DDR bewähren müssen“ erfolgte dann auf der Eisenacher Tagung der Bundessynode im Juli 1971 mit der einprägsamen Formel: “Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern Kirche im Sozialismus sein“. (32)   Diese Umschreibung des kirchlichen Selbstverständnisses stieß Anfangs auf Widerstände, wurde dann aber unter Vorbehalt von den meisten Christen als Orts- und Auftragsbestimmung toleriert.
Koexistenzformel Der BEK hat sich seit seiner Gründung in einem innerkirchlichen Lernprozeß bemüht, sein Selbstverständnis innerhalb des real existierenden Sozialismus zu finden. 1973 wurde dann vor der Synode die Aussage getroffen: “Kirche im Sozialismus wäre die Kirche, die dem christlichen Bürger und der einzelnen Gemeinde hilft, daß sie einen Weg in der sozialistischen Gesellschaft in der Freiheit und Bindung des Glaubens finden und bemüht sind, das Beste für alle und für das Ganze zu suchen.“(33)  Kritik an den bestehenden Verhältnissen der Gesellschaft wurde jedoch lediglich als eine Möglichkeit zur “Inanfragestellung zu Problemen und Nöte“ verstanden, niemals aber als eine den Status quo oder die Machtfrage verändernde Tathandlung bezeichnet. (34)

Auf der Synode des Bundes im Mai 1977 in Görlitz wurde der Begriff “Kirche im Sozialismus“ noch einmal begründet und reflektiert. “Für unser Verhältnis als Kirche zum Staat benötigen wir allgemein anerkannte Koexistenzformeln ...„ (35)  Die Wirtschafts- und Sozialpolitik des real existierenden Sozialismus wurde gelobt. Der bisher eingeschlagenen Weg, als Kirche im Sozialismus an dem Aufbau der sozialistischen Gesellschaft teilzunehmen, weil sie gegenüber anderen Gesellschaftsordnungen eine ‘gerechtere‘ war, wurde für richtig befunden. (36)

Entfremdung Gleichberechtigt und gleichgeachtet waren aber nur die führenden Persönlichkeiten von Staat und Kirche. Meinungsbildung und Einflußnahme auf die Entwicklung der Kirche im Sozialismus mit Hilfe der Christen vor Ort wurde zu Gunsten einer Geheimdiplomatie der Kirchenleitungen gering geschätzt. Die Kirchenleitungen begründeten das so: “Die Konferenz der Kirchenleitungen hat es darum meist für den besonderen, weil hilfreicheren Weg gehalten, Gespräche zu führen als öffentliche Erklärungen abzugeben, die mit Sicherheit in die Mühle der politischen Auseinandersetzungen geraten.“(37)
Pfarrer Brüsewitz............... Diese Kirchenpolitik, die schon bei der Gründung des Bundes sichtbar wurde, führte dann zu Spannungen innerhalb der Kirche. Die Selbstverbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz am 18.8.1976 machte auf der Ebene Pfarrer-Kirchenleitung Probleme deutlich, die ähnlich auch die Gemeindeglieder belasteten. Kritischen Anfragen seitens der kirchlichen Basis wurde wenig Gehör geschenkt. Die Kommunikation zwischen Leitungsebene und Gemeinde war oftmals gestört. Besonders politische Entscheidungen wollten die Kirchenleitungen nicht delegieren. (38)
An 11.09.76 zeigte die Konferenz der Kirchenleitung ihre Betroffenheit und benannte die zwei Grundprobleme, die die Christen in einer “Kirche des Sozialismus“ belasteten:

1. resignierende Diasporasituation
2. Entfremdung von der Amtskirche

“Durch die Tat von Bruder Brüsewitz sind unüberhörbare Fragen laut geworden, die unter uns nicht ausgetragen worden sind. Viele Pfarrer, Mitarbeiter und Gemeindeglieder leiden unter dem Kleinerwerden der Gemeinden, unter Gleichgültigkeit und mangelndem Mut. Wir haben immer noch nicht genügend Klarheit gefunden für das politische Zeugnis der Kirche und jedes einzelnen Christen in unserer Umwelt. Viele empfinden einen tiefen Graben zwischen den Entscheidungen und Erklärungen der Kirchenleitungen und dem, was die Gemeinde wirklich braucht. Wir haben noch nicht gelernt, füreinander durchschaubar zu handeln und zu reden.“ (39)

Plakat Brüsewitz
(Originalplakat bei der Selbstverbrennung 18.8.1976)


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3.3.3.   Diaspora
 
Minderheit Zwar gibt es in der kirchlichen Entwicklung in den 60er Jahren auch positive Tendenzen, generell kann aber von einem Schrumpfungsprozeß gesprochen werden. In der Beziehung von Taufe und Beerdigung setzt sich der Trend fort, daß die kirchlichen Bestattungen einen zunehmenden Überschuß erreichen. Fast ein Drittel der Bevölkerung bekannte sich zu keiner der bestehenden Religionsgemeinschaften.

Die Evangelische Kirche war vom Rückgang der Mitgliederzahlen besonders betroffen. Sie verlor nach und nach ihre volkskirchlichen Strukturen. Konfessionslosigkeit wurde als Normalzustand betrachtet. War in den Großstädten die 50-Prozent-Marke bereits Anfang der 60er Jahre erreicht, so folgten die ländlichen Gebiete von Ausnahmen abgesehen bis Ende der 70er Jahre nach. Die Schwelle zur Minderheitenkirche war damit überschritten. (40)

Statistik Im Gebiet der Ev. -Luth. Landeskirche Sachsen liegen folgende Zahlen über die
prozentuale Kirchenzugehörigkeit und Kirchenaustritte vor:
 
Jahr Kirchenmitglieder Kirchenaustritte
1946 83,5% 6000
1950 81,4% 27000
1958 - 100000
1960 70,7% 53000
1970 55,6% 21000
1972 52,9% 20000
1974 50,2% 21000
1976 47,7% 15000
Doppelleben “Die nachhaltige Verkrampfung in den Beziehungen zwischen Kirche und Staat sowie das tiefe Mißtrauen gegenüber allem, was in der DDR unter sozialistischem oder marxistisch-leninistischem Vorzeichen geschah, haben die kirchliche Situation gegen Ende der sechziger Jahre maßgeblich bestimmt. Die Mehrheit der Gemeinden hatte sich zwar mit der Situation abgefunden, sie innerlich aber nicht angenommen.“ (41) Christen wie Nichtchristen praktizierten überwiegend das allgemeingültige Doppelleben, das schizophren eine Grenze zog zwischen gesellschaftlichem und privatem Leben, Das Christsein stand somit in der Gefahr noch nachhaltiger zu privatisieren.
Kirchenghetto Gleichzeitig entwickelten sich aber auch christliche Gemeindekreise und Gruppen, die diese schizophrene Gesellschaftsstruktur in einem kirchlichem Freiraum kompensieren wollten. “So war der kirchliche Freiraum eine neue Art Ghetto, in dem zwar eine andere Denkart und Gesinnung toleriert wurde, aber strikt an den Außenmauern zu beenden war. Die depotenzierende Ventilfunktion dieser Praxis hat lange Zeit das anwachsende Unruhe- und Protestpotential gedämpft und der Auseinandersetzung in der Gesellschaft entzogen.“ (42)
Gesundschrumpfen HempelIm Jahre 1973 hat Johannes Hempel eine typische Argumentation vorgelegt, die gleichzeitig neben der Problembenennung auch in der Gefahr stand, einer theologischen Festschreibung und Legitimierung der Diasporasituation Vorschub zu leisten:

1. Wir werden kleiner. 
2. Die Wahrheit ist, daß im Kleinerwerden eine von Gott gesetzte Chance liegt. 
3. Kleinerwerden heißt, sich konzentrieren können !“ (43)

Der in der ganzen DDR zu beobachtende volkskirchliche Schwund hatte aber nicht nur eine quantitative Dimension, sondern auch eine qualitative Komponente. “Die Predigt, das Wort Gottes, fand bei vielen Menschen in der säkularisierten Gesellschaft kein Echo mehr - augenscheinlich, weil sie keine adäquaten Antworten auf drängende Fragen zu geben vermochte; der Rat der Kirche ist nicht mehr gefragt, insbesondere der seelsorgerliche Rat des Gemeindepfarrers wird nicht mehr erbeten. Es wird von der Kirche ‘weithin keine echte Hilfe‘ erwartet.“ (44)


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3.4.1.   Kirche und Gesellschaft
 
Ökumene Mitte der 60er Jahre setzte eine allgemeine Veränderung des theologischen Bewußtsein ein. Spätestens seit der ökumenischen Weltkonferenz für Kirche und Gesellschaft im Sommer 1966 in Genf führte das Problem des weltverändernden Handelns der Christen zum radikalen Themenwechsel auch in der deutschen Theologie. Die Diskussion um Bonhoeffers Werk hatte zwar die Problematik der Verkündigung in einer religionslosen Welt entfaltet, aber keine klaren Umrisse oder zwingende Konsequenzen aufgezeigt. Die Entwicklung der ökumenischen Bewegung brachte nun aus Übersee eine neue theologische und kirchliche Dimension nach Europa (Theologie der Revolution; Theologie der Befreiung). (45)
Befreiungstheologie “Was dem Thema ‘Kirche und Gesellschaft‘ im ökumenischen wie im nationalen Rahmen seine Ausstrahlungskraft verlieh, war wohl vor allem dreierlei:
1. es war zum einen das Gefühl, hier einen Ansatzpunkt für die Überwindung einer zunehmenden Stagnation gefunden zu haben, der Zusammenklang mit der Botschaft des Evangeliums von der revolutionären Veränderung der Welt;
2. es war zum andern die Wiederentdeckung von ‘arm‘ und ‘reich‘ als einer ganz ursprünglichen biblischen Thematik;
3. und es war schließlich die Frage nach der praktischen Wahrheit des Christentums, die sich angesichts so schreiender Ungerechtigkeit in aller Welt neu erweisen sollte und mußte.“ (46)

Der Christ erkennt die Endlichkeit menschlicher Systeme, ihre Überholbarkeit und Ambivalenz. In Genf wird 1966 formuliert: “Der Christ ist darum gerufen, ein radikales Nein zu den Machtstrukturen zu sprechen, die den Status quo verlängern und um den Preis der Ungerechtigkeit gegenüber seinen Opfern stärken. Er muß darum auch entsprechend handeln. Es ist besonders seine Aufgabe, sich um einen wirksamen sozialen Wandel zu bemühen und in dem Protest der Armen und Unterdrückten die hier wirkende relative Gerechtigkeit zu erkennen.“ (47)

Antirassismus Der Bund der Ev. Kirchen und seine Gliedkirchen gehörten seit 1971 als gleichberechtigte eigenständige Mitglieder dem Ökumenischen Rat der Kirchen an. In der Mitverantwortung für Frieden und soziale Gerechtigkeit wurden dann aber lediglich Themen aufgegriffen, die auch der DDR-Regierung in ihr moralisches und politisches Konzept paßten (Antirassismusprogramm, Solidarität mit Vietnam und Chile, Friedensverantwortung). Dadurch sollten neue Konflikte zwischen Staat und Kirche vermieden werden.

Konsequenzen aus den theologischen Fragestellungen und Problemlösungen für Veränderungen in einer sozialistischen Gesellschaft wurden kaum gezogen. Zur Frage von Rassismus und Christentum haben die Kirchenleitungen dann Stellung genommen. Ihre Äußerungen waren eine Verlagerung der eigenen Probleme nach außen, charakterisieren die Schwierigkeiten der DDR-Kirchen aber am besten: “In der christlichen Tradition wurde Konfliktbewältigung nur zu häufig als Verdrängung von Konflikten praktiziert. Mit der Ermahnung zu Geduld und Duldsamkeit, mit der Forderung eines undifferenzierten Gehorsams und der vorschnellen Verurteilung allen aktiven Widerstandes wurden reale Konflikte oft belanglos gemacht. Aber Beschwichtigungen können Konflikte nicht beseitigen, lassen sie häufig ethisch illegitim erscheinen und verhindern damit ihre angemessene Bewältigung.“ (48)


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3.4.2.   Zwei-Reiche-Lehre
 
Obrigkeit Das Verhältnis von Kirche und Staat war in den fünfziger Jahren verstärkt in der theologischen Diskussion problematisiert worden. Das weltverändernde Handeln der Christen kam dann in den sechziger Jahren durch die ökumenische Bewegung erneut auf die Tagesordnung der Theologie. 

Es stellten sich die Fragen, inwiefern Regierungen überhaupt als Obrigkeit betrachtet werden können, inwiefern können dann Befreiungsbewegungen als Erfüller der Rolle von Obrigkeit angesehen werden und welchen Anteil haben in einer pluralistischen Gesellschaft die einzelnen gesellschaftlichen Kräfte an den im Neuen Testament beschriebenen Funktionen von Obrigkeit? (49)   Die Rolle der Kirchen in bezug auf gesellschaftliche Auseinandersetzungen mußte definiert werden, um Kirchengemeinschaft zu festigen oder zu ermöglichen. Die Lage von Theologie und Kirche, sowohl in Ost als auch in West, war gekennzeichnet durch Unsicherheiten und gegensätzliche Antworten. (50)

Denkmodelle In einer Lehrgesprächskommission der EKU (Bereich DDR) und der VELK DDR befaßte man sich seit 1976, ausgehend von den Empfehlungen der Leuenberger Konkordie, mit den theologischen Denkmodellen der Zwei-Reiche-Lehre und der Lehre von der Königsherrschaft Christi. Kontroversen in der Wahrnahme gesellschaftlicher Verantwortung sollten unter den besonderen Bedingungen der DDR- Gesellschaft aufgezeigt und bereinigt werden, um den Einigungsprozeß zu einer DDR-Kirche voranzubringen. (51)   Man befand sich in den Ergebnissen dieser Untersuchungen in großer Übereinstimmung mit theologischen Erkenntnissen innerhalb der EKD.
Königsherrschaft Es wurde den jeweiligen Synoden der DDR-Landeskirchen empfohlen, die Zwei-Reiche-Lehre und die Lehre von der Königsherrschaft Christi als wechselseitig sich ergänzende und einander korrigierende Interpretationsmodelle für das Handeln der Kirchen und der Christen im politisch-gesellschaftlichen Bereich zu verstehen. Ein gesellschaftlich relevantes Handeln muß aber von einer theologischen Reflexion begleitet sein. “Kirchen und Christen sollten für ihr Handeln im politischen-gesellschaftlichen Bereich die Anliegen und Anregungen beider Denkmodelle berücksichtigen, um die Unterschiede von Welt und Heil nicht zu verwischen, aber auch den Gehorsam der Nachfolge nicht schuldig zu bleiben.“ (52)

Für die konkrete Situation hieß das, daß dem Christen die Mitarbeit in den Bereichen geboten ist, wo der Sozialismus zur Verwirklichung von Frieden, Recht und Humanität in der Gesellschaft führt.


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3.4.3.   Zehn Artikel
 
Dialektik Die Konferenz der Kirchenleitungen verabschiedete im März 1963 auf dem Hintergrund der durch den Mauerbau neu entstandenen Lage die “Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche“, mit denen sie die Christen aufforderte, die sozialistische Gesellschaft als den Ort für Zeugnis und Dienst der Kirche anzunehmen. Damit wurde die Diskussion über das Verhältnis von Christ und Gesellschaft, Kirche und Staat wieder aufgenommen, aber nicht sonderlich lebhaft geführt. 

Vor einer Verwässerung der christlichen Botschaft wird gewarnt, aber auch gleichzeitig die gesellschaftliche Mitverantwortung bejaht. Es erfolgte eine behutsame und dialektische Öffnung zur sozialistischen Gesellschaft. “In der Freiheit unseres Glaubens dürfen wir nicht von vornherein darauf verzichten, in der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu unterscheiden zwischen dem gebotenen Dienst an der Erhaltung des Lebens und der gebotenen Verweigerung der atheistischen Bindung.“ (53)

Sieben-Sätze Eine freie Arbeitsgemeinschaft von Theologen aus der Ost- und Westregion der Berlin-Brandenburger Kirche machte mit ihrer vertiefenden Analyse “7 Theologische Sätze - Von der Freiheit der Kirche zum Dienen“ kritische Anmerkungen und Abänderungsvorschläge zu den Zehn Artikeln der Kirchenleitungen. Die Frage nach einer christlichen Kooperation mit der sozialistischen Gesellschaft wurde hier nachdrücklicher behandelt. Der damalige Generalsuperintendent und spätere Bischof A. Schönherr war Mitglied des Leiterkreises des Weißenseer Arbeitskreises und hat dann wesentliche Ansätze dieser theologischen Begründung für eine “Kirche im Sozialismus“ weitergeführt. (54)
Politikersatz.......... Die Spannungen zwischen den “Zehn Artikeln“ und den “Sieben theologischen Sätzen“ rührten hauptsächlich aus einer unterschiedlichen politischen und theologischen Einschätzung des real existierenden Sozialismus her. Es wurde somit gleichzeitig eine durch theologische Formeln verdeckte politische Diskussion über die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR geführt.


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3.4.4.   Zeugnis und Dienst
 
.............. Der Begriff Zeugnis- und Dienstgemeinschaft wurde bereits in der Ordnung des Bundes vom 10.6.1969 verankert. “Der Bund als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Gliedkirchen strebt an, in der Einheit und Gemeinsamkeit des christlichen Zeugnisses und Dienstes gemäß dem Auftrag des Herrn Christus zusammenzuwachsen.“ (55)  Damit soll die Überzeugung ausgedrückt werden, daß die Kirche ihren Wert nicht in sich selbst hat.
Kirche für andere Theologisch wird dabei hauptsächlich an Dietrich Bonhoeffer angeknüpft, der das Thema ‘Kirche für andere‘ christologisch begründet und entfaltet hat. “Unser Verhältnis zu Gott ist kein ‘religiöses‘ zu einem denkbar höchsten, mächtigsten, besten Wesen, sondern unser Verhältnis zu Gott ist eine neues Leben im ‘Dasein für andere‘, in der Teilnahme am Sein Jesu. Nicht die unendlichen, unerreichbaren Aufgaben, sondern der jeweils gegebene erreichbare Nächste ist das Transzendente“ (56)

Schon auf der 3. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen 1961 in Neu-Dehli wurde formuliert: “Christus ist der Weg, und darum müssen wir miteinander gehen, ihn zu bezeugen und allen Menschen zu dienen“. (57)   Der konkrete Ort dieser Zeugnis- und Dienstgemeinschaft lag dann nicht neben, oder gar gegen, sondern in der sozialistischen Gesellschaft der DDR.


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3.4.5.   Lerngemeinschaft
 
Gemeindearbeit Für die konkrete Gemeindearbeit wurde der Begriff Zeugnis- und Dienstgemeinschaft mit dem Begriff der Lerngemeinschaft charakterisiert. Nicht nur die kirchliche Unterweisung, das konfirmierende Handeln, einschließlich der Lernaufgaben in der Jugendarbeit, sondern auch die gesamte Gemeinde wurde als Gemeinschaft der Lernenden in diesen Begriff eingeschlossen. (58)   Auf mehreren Bundessynoden wurden dann in den siebziger Jahren die inhaltlichen Auf gaben der Kirche als Lerngemeinschaft beschrieben.

1973 Konfirmierendes Handeln
1974 Kirche und Lernen (Gemeindeseminare)
1975 Ausbildungskonzeption
1976 Informationsproblematik

Wissenschaftlichkeit Die Kirche als Gemeinschaft von Lernenden sollte die Erfahrungen und Erkenntnisse des Glaubens und die Einsichten der verschiedenen Wissenschaften vom Menschen (Pädagogik, Psychologie, Soziologie) fruchtbar aufeinander beziehen. Die Ergebnisse eines gemeinsamen Lernens müßten dann auch Einfluß auf kirchliche Ordnungen und Einrichtungen gewinnen, um so die Gruppenbeziehungen in der Gemeinde effektiver zu gestalten. Grundlage für diese Überlegungen war die ideologische Diasporasituation der DDR-Gemeinden, die gekennzeichnet war durch allgemeine Säkularisierungsprozesse, unnütz empfundene Gottesdienste, fehlende Privilegien und atheistische Propaganda. (59)


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  Übersicht

Inhalt

Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
(1945 - 1949)  Neubeginn 
(1949 - 1961)  Konfrontation 
(1961 - 1978)  Entspannung
(1978 - 1990)  Wende
Literatur
Personenverzeichnis
Abkürzungen

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Anmerkungen Teil III (1961-1978)
 
  ........... Anmerkung Gesellschaft (1961-78)
(1) Vgl. R. Hildebrandt: Es geschah an der Mauer, Berlin 1988, 16.Aufl. S.4-18. und vgl. Jochen Franke: Zur Reaktion von CDU-Führung und CDU-Basis(Ost) auf den Mauerbau am 13. August 1961, in: Deutschland Archiv Nr.8/1990, S.1250.
(2) Vgl. DDR, Fischer Weltalmanach, a.a.O. S.118.
(3) Vgl. K. Lau, a.a.O. S.21f.
(4) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.97.
(5) Die Politik der friedlichen Koexistenz war aber für die SED nur eine Form des Klassenkampfes. Die grundlegenden Probleme der Menschheit lassen sich im Verständnis der Honeckerführung nicht durch Evolution, sondern nur durch revolutionäre Überwindung des Kapitalismus lösen. Die Kirchen haben diese ideologische Prämisse gern übersehen, um sich Ärger zu ersparen. Vgl. auch Helmut Teichmann: Die Politik der Honeckerführung seit Anfang der siebziger Jahre. In: Deutschland Archiv Nr.8 1990, S.1213.
(6) Vgl. D. Linke: Niemand kann zwei Herren dienen, Hamburg 1988, S.116.
(7) Vgl. Helmut Teichmann: Die Politik der Honeckerführung seit Anfang der siebziger Jahre. In: Deutschland Archiv Nr.8 1990, S.1212. “Nicht wenige Angehörige meiner Generation (geb.1948) glaubten, die Veränderungen, die sich mit dem VIII. Parteitag der SED 1971 ergaben, wären die Einleitung einer demokratischen Entwicklungstendenz, die an den Bedürfnissen des Volkes orientiert sei, dafür gab es auch Gründe, wie z.B. die internationale Anerkennung der DDR, die Orientierung der Wirtschaft auf sozialpolitische Aspekte wie z.B. das Wohnungsbauprogramm, das sozialpolitische Regierungspaket und vieles andere mehr.“ dann bemerkt Teichmann aber weiter: “Es handelte sich nicht um einen wirklichen Bruch mit dem stalinistischen Opportunismus, sondern um die bis dahin vielleicht raffinierteste Modifizierung des kriegskommunistischen Politiktyps.“
(8) Vgl. Ebd. S.1214: “Die Verstaatlichung der Produktionsmittel wurde gleichgesetzt mit Volkseigentum und somit mit einer höheren Form der Vergesellschaftung.“ Die Kirchen der DDR reagierten auf diese neue Enteignung nicht mehr. Dagegen lobten sie die Sozialpolitik der Honeckerführung und priesen die friedliche Koexistenz.
(9) Zu den wirtschaftspolitischen Entscheidungen und ihren Folgen, die zum Sturz Ulbrichts führten vgl. G. Naumann/E. Trümpler: Von Ulbricht zu Honecker. 1970 Krisenjahr (Dokumente), Berlin 1990
  ........... Anmerkung Staat und Kirche (1961-78)
(10) Schreiben der Bischöfe der Konferenz der Ev. Kirchenleitungen in der DDR vom 15.2.1968 an den Staatsratsvorsitzenden W. Ulbricht. In: KJb 1968, S.181.
(11) Vgl. Ehrhart Neubert: Eine protestantische Revolution. In: Deutschland Archiv, Nr.5 1990, S.706: “Die Kirchen waren in alle Wirrnisse der DDR- Geschichte einbezogen. Dazu gehörte auch opportunistisches Verhalten.“; 
Vgl. auch H. Dähn, a.a.O. S.107. 
(12) Vgl. auch H. Dähn, a.a.O. S.106.
(13) Bischof A. Schönherr: Ansprache des Vorsitzenden der Konferenz der Ev. Kirchenleitungen in der DDR, Bischof D. Albrecht Schönherr, beim Empfang des Vorstandes der Konferenz durch den Staatssekretär für Kirchenfragen, Hans Seigewasser, am 24.2.1971. In: Kirche als Lerngemeinschaft. Dokumente aus der Arbeit des Bundes der Ev. Kirchen in der DDR. Berlin/DDR 1981, S.167.
(14) Aus dem Bericht der Konferenz der Ev. Kirchenleitungen vor der Synode des Bundes im Juli 1971 in Eisenach. In: Kirche als Lerngemeinschaft. A.a.O. S.172.
(15) H. Dähn, a.a.O. S.193.
(16) Vgl. auch Pressemitteilung des Staatsrates der DDR vom 7.März 1978. In:
Kirche als Lerngemeinschaft, S.218ff, hier S.221.
(17) Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.81.
(18) Vgl. “Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“. Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 7.11.1972. In: “Neues Deutschland“ vom 11.11.79, S.3-4; und O. Klohr, a.a.O. S.21f.
(19) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.119.
(20) H. Dähn, a.a.O. S.122.
(21) Bericht der KKL an die 5.Tagung der 1.Synode des BEK in der DDR für ihre Tagung vom 26.-29.5.1973 in Schwerin, S.8. In: epd-Dokumente Nr.25/73.
(22) Vgl. “Aufgabenstellung“ 1969. In: Deutsche Lehrerzeitung, 16.Jg., Nr.19,  1969 (DLZ-Information), S.5f.
(23) Hans-Joachim Maaz: Der Gefühlsstau. Ein Psychogramm der DDR. Berlin 1990, S.25 und S.27.
(24) Vgl. “Handreichung zur sozialistischen Wehrerziehung“. Hrsg. von K. Ilter/ A. Herrmann/ H. Stolz im Auftrage des Ministeriums für Volksbildung, Berlin/ DDR 1974, S.33ff.
Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.115, Das von der KKL am 13.9.1980 mit Zustimmung zur Kenntnis genommene ‘Rahmenkonzept Erziehung zum Frieden“ unterscheidet drei Ebenen, auf die die Friedenserziehung bezogen sein soll: die globale, die gesellschaftliche und die zwischenmenschliche Ebene. Die gesellschaftliche Ebene, auf der man sich mit allen Formen von Unfrieden, Ungerechtigkeit, Gewalt und Unfreiheit in der Gesellschaft auseinandersetzen wollte, wurde dann auch der entscheidende Konfliktpunkt der späteren Auseinandersetzungen zwischen kirchlichen Basisgruppen, Amtskirche und Staat. Vgl. Rahmenkonzept “Erziehung zum Frieden“ in: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.266-275.
  ........... Anmerkung Kirche (1961-78)
(25) Erklärung der in Fürstenwalde versammelten Mitglieder der EKD-Synode vom 5. April 1967. In: R. Henkys (Hrsg.), Bund der Ev. Kirchen in der DDR, Dokumente epd 1970, S.99.
(26) a.a.O. S.101
(27) Vgl. H-J. Röder, a.a.O. S.69, und R. Henkys (Hrsg.), Bund der Ev. Kirchen in der DDR, a.a.O. S.21, und H. Dähn, a.a.O. S.102
(28) Vgl. R. Henkys (Hrsg.), Bund der Ev. Kirchen in der DDR, a.a.O. S.127.
(29) Vortrag A. Schönherr anläßlich eines Seminars für Kirchengeschichte an der Humboldt-Universität Berlin am 8.6.1990 (unveröffentlicht).
(30) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.104f.
(31) Vgl. Überlegungen zur Delegiertenversammlung in Eisenach vom 25.-28. Januar1979, Pkt.4.1. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.52. In einer Vereinigten Kirche wären auch die West-Geldfragen problematisch geworden. Da die Kirche in Berlin-Brandenburg mit ihrer Ost- und Westregion in einer besonderen Situation war, fürchteten viele Brandenburger, daß sie bei der Verteilung der Westgelder zu kurz kommen würden.
(32) Bericht der KKL vor der Synode des Bundes im Mai 1973. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.185.
Vgl. auch H-J. Röder, a.a.O. S.70f. Landesbischof Rathke aus Schwerin kam auf der Bundessynode im Juli 1971 in Eisenach zu folgender Überlegung:
“Es wird von uns (Christen) erwartet, ‘unseren Glauben auf neue, auch für die Gesellschaft bedeutsame Weise Ausdruck zu geben‘. Damit sind wir nicht nur vor die großen Probleme der Welt wie Krieg, Unterdrückung, Hunger und Armut gestellt; wir haben auch zu bedenken, ob unser christliches Engagement etwa damit ausgesprochen ist, daß wir uns ‘im Sozialismus heimisch fühlen‘.“ H. Rathke: Kirche für andere - Zeugnis und Dienst der Gemeinde. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.173.
(33) Bericht der KKL vor der Synode des Bundes im Mai 1973. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.185.
(34) Ebd. S.186. „... wer Gottes Willen ernst nimmt, muß wach sein für sein Gebot und kann nicht verschweigen, was ihm im Nachdenken vor Gott klargeworden ist.“
(35) Bericht der KKL vor der Synode des Bundes im Mai 1977 in Görlitz. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.206.
(36) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.107.
(37) Bericht der KKL vor der Synode des Bundes im Mai 1977 in Görlitz. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.211.
(38) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.201.
(39) KKL Bericht vom 11.09.1976. In: D. Linke, a.a.O. S.113. Vgl. auch Mitteilungsblatt des Bundes vom 16.10.87, S.3. und G. Krusche: Das prophetische Wächteramt. In: H. Knabe (Hrsg.), Aufbruch in eine andere DDR. Reinbek 1989, S.105f. Der Generalsuperintendent aus Ost-Berlin, G. Krusche, stellte Ende 1989 immer noch die selbe Diagnose: „... bereits in den krisenhaften Situationen der letzten Jahre (hier untertreibt er maßlos. P.Z.) zeichnete sich ein Grundproblem unserer Kirche ab: Die Kommunikation innerhalb der Kirche ist gestört, teils Folge der Überständigkeit der aus der Vergangenheit stammenden Kirchenstrukturen, teils Ergebnis des Pluralismus, der in einer modernen Industriegesellschaft unvermeidlich ist. Die Partizipation, welche die Kirche nach außen zur Forderung erhob, ist oft innerhalb der Kirchenstrukturen nicht zu finden. Spannungen, Mißverständnisse und Intoleranz sind die Folge der ungenügenden Kommunikation zwischen Basis und Leitung, zwischen Pfarrern und Laien, zwischen Männern und Frauen, zwischen Alten und Jungen.“
(40) Zahlenmaterial aus: W. Büscher: Unterwegs zur Minderheit - Eine Auswertung Konfessionsstatistischer Daten, in: R. Henkys (Hrg): Die ev. Kirche in der DDR, a.a.O. S.426.
(41) H-J. Röder: Kirche im Sozialismus. In: R. Henkys (Hrg): Die ev. Kirche in der DDR, a.a.O. S.69.
(42) H.-J. Maaz, a.a.O. 5.50.
(43) Diaspora - Zum gegenwärtigen Gebrauch des Begriffes In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.196. Vgl. auch Generalsuperintendent Günter Bransch aus Potsdam: “Umstritten ist die Frage, ob man diesen Prozeß als ‘Gesundschrumpfung‘ bezeichnen kann, also als Vorgang, bei dem der Verlust an Quantität durch einen Zugewinn an Qualität ausgeglichen wird. Wenn dies als automatischer Vorgang gedacht ist, dann ist dies sicher zu einfach. Wie viele Wandlungsprozesse, so verläuft auch dieser ambivalent und bringt Verluste. Die Kirchen werden es hinnehmen müssen, daß nicht alle Kirchengemeinden, nicht alle kirchlichen Gebäude, nicht alle hauptamtlichen Planstellen, nicht alle Aktivitäten erhalten bleiben können, sondern deutliche Abstriche gemacht werden müssen.“ G. Bransch: Kirche auf dem Wege. Perspektiven der ev. Kirche in der sozialistischen Gesellschaft - Versuch einer Einschätzung. Berlin/DDR 1987, S.12.
(44) H. Dähn, a.a.O. S.88.

 
  ........... Anmerkung Theologie (1961-78)
(45) Vgl. K. Scholder: Die evangelische Theologie und Kirche nach dem Kriege. In: Ökumenische Kirchengeschichte Bd. III, a.a.O. S.309.
(46) Ebd. S.310.
(47) Günter Krusche: Bekenntnis und Weltverantwortung. Berlin/DDR 1986, S.47.
(48) Votum der Konferenz der Ev. Kirchenleitungen in der DDR vom 6./7. Juli 1979 zur Frage der Gewaltanwendung im Kampf gegen den Rassismus im südlichen Afrika. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.233.
(49) Vgl. J. Rogge/ H. Zeddies (Hrsg.): Kirchengemeinschaft und politische Ethik. Berlin/DDR 1980, S.54.
(50) Vgl. “Was gilt in der Kirche?“: ein Votum des Theolog. Ausschusses der Arnoldshainer Konferenz, Neukirchen-Vluyn 1985, S.90.
(51) Vgl. J. Rogge/ H. Zeddies, a.a.O. S.5.
(52) Ebd. S.41.
(53) “Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche“, Art. II “Das Leben im Glauben und Gehorsam“. In: Kjb 1963, S.181-185, hier S.182.
(54) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.91f.
(55) A. Schönherr: Zeugnis- und Dienstgemeinschaft. In: Theologischem Lexikon, Berlin/DDR 1978 (1), S.427.
(56) Ebd.
(57) Ebd.
(58) Vgl. Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.71.
(59) Vgl. Werner Krusche: Die große Aufgabe der kleiner werdenden Gemeinde. In: Kirche als Lerngemeinschaft, a.a.O. S.127.

 
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  Übersicht

Inhalt

Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
(1945 - 1949)  Neubeginn 
(1949 - 1961)  Konfrontation 
(1961 - 1978)  Entspannung
(1978 - 1990)  Wende
Literatur
Personenverzeichnis
Abkürzungen
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