Hauptseite.Projekte.DDR-Kirche Übersicht                  Autor: Pfarrer  Peter  Zillmann

Kirchen-Gemeinde im Internet:
Darstellung der Kirchengeschichte der DDR von 1945-1990 in 4 Teilen Übersicht

 DDR-Kirche (1945 - 1949) Neubeginn

Inhalt

1. Gesellschaft
 

2. Staat-Kirche
 
 
 

3. Kirche
 
 
 

4. Theologie

1.1.1. Aufbau des Staates 
1.1.2. Enteignung - Bodenreform

1.2.1. Trennung von Kirche und Staat
1.2.2. Bündnispartner
1.2.3. Einheitsschule
1.2.4. Antireligiöse Propaganda

1.3.1. Evangelische Kirche in Deutschland
1.3.2. Evangelische Kirche in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
1.3.3. Statistik
1.3.4. Kirchliches Leben

1.4.1. Barmen
1.4.2. Theologische Richtungen
1.4.3. Stuttgarter Schulderklärung
1.4.4. Darmstädter Bruderratswort

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1.1.1.  Aufbau des Staates
 
Alliierte Kontrollrat
 
 
 
 
 

SBZ
 
 
 
 
 
 

 

Nach dem 8.Mai 1945 existierte keine deutsche Staatsgewalt mehr. Die Siegermächte trugen nun für Deutschland die höchste politische und rechtliche Verantwortung. Am 5.6.1945 erfolgte durch die Bildung des Alliierten Kontrollrates die Übernahme der obersten Regierungsgewalt. Von 17.7.-2.8.1945 fand die Potsdamer Konferenz der UdSSR, USA, und Großbritaniens über Deutschland statt. Grundsätzliche Gegensätze der Siegermächte werden deutlich und bestimmen die weitere Politik (Ost-West Konflikt).

Im Gegensatz zu den westlichen Zonen Deutschlands, wo die Bildung politischer Parteien und Organisationen nur zögernd erlaubt wurde, konnten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bereits ab dem 10.06.45 Gründungen von Parteien und Organisationen erfolgen (KPD, SPD, FDGB, CDU, LDPD, ). Zielsetzung war, eine antifaschistische demokratische Ordnung aufzubauen (Antifa-Block). Die Konstituierung eines “Sowjetsystems“ war jedoch nicht geplant. (1)  Am 11.6.45 erfolgte der Gründungsaufruf der KPD (programmatisches Dokument). Noch war die Errichtung einer parlamentarisch-demokratischen Republik vorgesehen.

Bereits Ende April/Anfang Mai 1945 begannen Initiativgruppen des ZK der KPD mit dem Wiederaufbau der staatlichen Verwaltung unter Berücksichtigung der schon in Moskau ausgearbeiteten Richtlinien. Daneben bildeten sich besonders in den industriellen Ballungszentren der SBZ (auch in den westlichen Zonen) “Volkskomitees“ und “Antifa-Ausschüsse“, um akute politische Probleme zu lösen (Säuberung, Notstände, Versorgung). Diese zeitweilige Parallelität zwischen Administration und Basisinitiativen gefährdete den Führungsanspruch der KPD und wurde zunehmend unterbunden.

SED-Partei
SEDAm 22.04.46 erfolgte auf Druck der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) in der SBZ sowie im sowjetischen Sektor von Berlin die Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Nach dem anfangs geltenden Paritätsprinzip werden Wilhelm Pieck (KPD) und Otto Grotewohl (SPD) zu Vorsitzenden gewählt. Am 20.10.46 kam es zu den einzigen freien Wahlen in der SBZ und Gesamt-Berlin. Das Ergebnis war für die KPD (SED) trotz massiver Unterstützung durch die SMAD enttäuschend.
 
 
In der SBZ:        SED 47,5%; CDU 24,5%; LDPD 24,6%; Massenorganisationen 3,4%. 
In Groß-Berlin:   SPD 48,7%; CDU 22,2%; SED 19,8%; LDPD 9,3%.

 
 
 

Währungsreform
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gründung der DDR

 

Am 04.06.47 erfolgte durch den Befehl der SMAD die Gründung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) als zentrale Gesamtverwaltung der SBZ . Sie gilt als Vorform der Regierung der DDR. Bis 1948 wurden die Reparationsleistungen durch die sowjetische Besatzungsmacht offen durchgeführt (Demontagen und Entnahmen aus der laufenden Produktion).

Am 20. März 1948 verlassen die sowjetischen Vertreter den Alliierten Kontrollrat. Da alle Entscheidungen einstimmig gefaßt werden mußten, wird er beschlußunfähig und stellt ohne förmliche Auflösung seine Arbeit praktisch ein. In den drei Westzonen wird an 20.6.48 die Währungsreform durchgeführt. In der SBZ erfolgt drei Tage später die Einführung der “Deutschen Mark der Deutschen Notenbank“. Im Zusammenhang mit den Währungsreformen kommt es zur Berlin-Blockade. Der Kalte Krieg erreicht einen Höhepunkt.

Auf der ersten Parteikonferenz der SED am 28.01.49 wurden die Richtlinien für eine “Partei neuen Typus“ beschlossen. (Dominanz der kommunistischen Partei, Demokratischer Zentralismus). Stalins Thesen von 1924 zur Bolschewisierung der Partei werden übernommen. Der eigenständige deutsche Weg der KPD (SED) ist damit nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch beendet.

Gründung der DDRNachdem die drei Außenminister der westlichen Besatzungsmächte ein gemeinsames Besatzungsstatut für die Westzonen beschlossen hatten, kommt es am 24.5.1949 mit dem in Kraft tretenden Grundgesetz zur Bildung der Bundesrepublik Deutschland. Am 7.10.1949 erfolgt die Gründung der DDR. Ihre erste Verfassung ist noch gesamtdeutsch orientiert. Die SMAD wird in die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und überträgt die Verwaltungsfunktionen an die Provisorische Regierung der DDR. Wenige Tage später erhebt Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für das ganze deutsche Volk. (2)

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1.1.2.   Enteignung - Bodenreform
 

 
 
 
 

Volksentscheid
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bodenreform

Der Prozeß der Enteignung großer und mittlerer Industriebetriebe vollzog sich auf drei Ebenen.

a) Spontane Enteignung, “herrenlose“ Betriebe werden von Arbeitern übernommen
b) sowjetische Zwangsverwaltung des Eigentums von Nazis und Kriegsverbrechern
c) nach deutschem Recht durch Volksentscheid (30.Juni 1946, nur in Sachsen)

In Stellungnahmen der Kirchen zum Volksentscheid wurde in Anbetracht der Friedenssicherung und der Schaffung einer gerechten Wirtschaftsordnung der Enteignung zugestimmt. (3)

Otto Dibelius warnte aber schon auf dem 1. Berliner Kirchentag am 28.04.46: “...der Mensch bedarf der Freiheit, innerlich und äußerlich ... ein Staat, der den Menschen jedes mögliche Maß von Freiheit läßt, muß ein Rechtsstaat sein.“ Freiheitlich sei eine politische Ordnung aber nur dann, wenn auch das Recht an Privateigentum anerkannt werde. Da die Planung und Leitung wichtiger Entscheidungsprozesse (Erziehung, Wirtschaft, Wissenschaft) zunehmend in die Kompetenz des Staates übergingen, warnte Dibelius vor der Errichtung eines totalen Staates: “Totaler Staat und christliche Kirche sind unversöhnliche Gegensätze.“(4)

Am 3. September 1945 beginnt die Bodenreform. Sie brachte im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bereich wesentliche Veränderungen der Besitzstrukturen. “Kriegsverbrecher, Naziaktivisten und Großagrarier“, die mehr als 100 ha Land besaßen, sollten entschädigungslos enteignet werden. Der Boden wurde dann in einem Bodenfonds zusammengefaßt und an landarme Bauern, Landarbeiter und Umsiedler verteilt (ca. 30 % des Landes fielen an den Staat). Die entschädigungslose Enteignung stieß auf Widerstand bei den Großagrariern und der bürgerlichen Parteien CDU und LDPD. Ausgenommen von dieser Enteignung waren ehemaliger Staatsbesitz und Kirchenland.

Grundsätzlich begrüßten die Kirchenleitungen der Landeskirchen in der SBZ die Durchführung der Bodenreform. Sie gingen von der christlichen Erwägung der Nächstenliebe aus, den Millionen Deutschen zu helfen, die ihre Heimat verloren hatten. Beklagt wurde aber die außerordentliche Schnelligkeit mit der die Bodenreform ins Werk gesetzt wurde. (5)  Entschädigungslos sollten nur rechtmäßig festgestellte Kriegsverbrecher und Nazis enteignet werden. (6)


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1.2.1.   Trennung von Kirche und Staat
 

 
 

Bündnispartner

 

Bereits in Parteidokumenten der KPD, die im Anschluß an die Beschlüsse des VII. Weltkongresses der kommunistischen Internationale (1935) entstanden, befinden sich grundsätzliche Aussagen zur Rolle der Christen und der Kirche in einem neuen, demokratischen Deutschland. (7)   Das Recht der Glaubens- und Gewissensfreiheit wird als eines der klassischen Grundrechte anerkannt. Schon vor Ende des Krieges arbeiten Christen und Kommunisten im Nationalkomitee Freies Deutschland zusammen.

In den späteren Diskussionen um den Entwurf einer Verfassung in der SBZ wird dann auch folgerichtig die Position der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Weimarer Verfassung) eingenommen, obwohl bereits die ideologische Abgrenzung forciert wurde.

Die Grundrechte auf “Gesinnungs- und Religionsfreiheit“ hatten für die SED die Qualität und Funktion von Gestaltungsrechten. Sie sind somit lediglich ein Angebot des Staates (SED), am Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen und später sozialistischen Gesellschaftsordnung aktiv mitzuwirken. Der Zusammenschluß der antifaschistisch-demokratischen Parteien in der SBZ wird 1946 vom Zentralsekretariat der SED definiert: “Vor das Trennende ihrer verschiedenen Weltanschauungen haben sie das Einigende gestellt, die Verantwortung vor der Zukunft. Am Neuaufbau Deutschlands haben auch die Kirchen aller Konfessionen teil. Das Ziel heißt: Überwindung des Faschismus durch Demokratie und Sicherung des Friedens!“ (8)
 

Ideologie  Die Aufgaben der Kirchen sollten aber auf den kultischen Bereich reduziert werden (Terminus: Erfüllung religiöser Aufgaben). Verantwortung für und Einflußmöglichkeiten auf gesellschaftliche oder gar politische Bereiche wurden in der Praxis nicht konzidiert.

Die organisatorische Trennung der Kirche von Staat und Schule wird bereits im Programm der SED (1946) postuliert und schrittweise durchgeführt. Staatliche und kirchliche Aufgabenstrukturen sollten möglichst genau voneinander abgegrenzt werden. Einen "christlichen Sozialismus" sollte es in der SBZ nicht geben. (9)   Es bestand nach der Berlinblockade sogar zeitweilig die Absicht, die kirchliche Verwaltung und das kirchliche Vermögen vom Staat treuhänderisch übernehmen zu lassen.

Die in der Ideologie des Marxismus-Leninismus konstitutiv bestimmende atheistische Komponente war auch theoretische Leitlinie bei der “Diktatur des Proletariats“. Man ging davon aus, daß Religion im Sozialismus eine absterbende Angelegenheit sei. Mit der Entwicklung der Partei neuen Typus, wird dann auch nach der Währungsreform der eigene deutsche Weg zum Sozialismus aufgegeben. Gleichzeitig drängt die SED in ihrer Parteiideologie die Kirche als Bündnispartner zunehmend zurück. (10)


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1.2.2.  Bündnispartner
 
Umerziehung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Verantwortung
 

Trotz der programmatischen Trennung von Kirche und Staat wurde die Kirche aus politischen Gründen dennoch als ein Bündnispartner angesehen. Traditionell war dieses Verhalten schon 1943 im NKFD während der Kriegsgefangenschaft angelegt. Der Arbeitskreis der Christen im NKFD erarbeitete Konzepte zur Kirchenerneuerung und nahm Stellung zu allgemeinen politischen Fragen. (11)

Das Hauptziel der SED nach dem Krieg bestand in einem friedlichen Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus. Gemeinsam sollten Lehrer, Erzieher und   P f a r r e r   für die Umerziehung der Menschen in dieser Zeit gewonnen werden. Da der Übergang ohne Störungen erfolgen sollte und der größte Teil der Bevölkerung kirchlich gebunden war, vertrat man in der Praxis die Meinung, Religion sei Privatsache und es sei Toleranz geboten.

"Die SED ist ... der Auffassung, daß weltanschauliche Unterschiede keinen Anlaß geben, die verschiedenen Richtungen der auf bauenden Kräfte gegeneinander auszuspielen. ... Die frühere allgemeine Ablehnung der Kirche durch die sozialistische Arbeiterbewegung galt nicht dem christlichen Glauben. Sie galt der Kirche als Machtinstrument der herrschenden Klasse ... Der Sozialismus hat sich immer zu dem Grundsatz bekannt: Der Glaube ist eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Menschen! ... Wir wollen keinen Kulturkampf! Es würde den Aufbau des demokratischen Deutschlands gefährden. Nicht von uns droht dem Christentum Gefahr, wohl aber von jenen Kreisen, die es jetzt wieder in den politischen Tagesstreit zerren wollen. Es geht also nicht um eine Kampffrage: Christentum oder Marxismus, sondern um die gemeinsame Verantwortung gegenüber der Zukunft Deutschlands, die in voller Größe steht vor Christentum und Marxismus." 
(W. Pieckund 0. Grotewohl am 27.8.1946) (12)
 

Diktatur und Bündnis Je nach politischer Notwendigkeit wurde in den späteren Jahren entweder die “atheistische Diktatur" oder die “Bündnispolitik“ hervorgehoben. Aus dieser Taktik von Bündnis- und Trennungspolitik konnten marxistische Ideologen und christliche Theologen das jeweils Brauchbare für ihre theoretischen und kirchenpolitischen Konzeptionen herausgreifen (Dibelius, Fuchs, Schönherr). 

Für politisch uninteressierte Christen waren aber die Handlungsweisen des Staates und der Kirchen oftmals undurchsichtig und nicht berechenbar. In Runderlässen der Kirchen an die Pfarrerschaft wird eine Zugehörigkeit von kirchlichen Amtspersonen zu politischen Gruppen und Parteien zwar gebilligt, von einer Mandatsübernahme aber abgeraten, da ständig die Gefahr bestand, in dem wechselseitigen Gebrauch von Bündnis- oder Trennungspolitik von der SED politisch vereinnahmt zu werden. (13)


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1.2.3.  Einheitsschule
 
Erziehungsmonopol FDJDie demokratische Reform des gesamten Bildungs- und Erziehungswesens führte zum Aufbau der Einheitsschule. Allein die staatlichen Bildungsträger bestimmten Erziehungsziele, Lehrinhalte und Unterrichtsmethoden. Der Staat hatte das Erziehungsmonopol. 

Private Konfessionsschulen und weltanschauungsfreie Schulen wurden nicht geduldet. Die Institution Kirche wurde auf Grund der in der Praxis radikal verstandenen Forderung nach Trennung von Staat und Kirche aus dem schulischen Erziehungsprozeß vollständig ausgegrenzt. Ebenso wurde das sogenannte Elternrecht erheblich eingeschränkt.

In dem “Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ vom 31.05.1946 wird festgelegt: “Die schulische Erziehung der Jugend ist ausschließlich Angelegenheit des Staates. Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften;...“ (14)

 

Erziehungsträger
 
 
 
 

Widerstand
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ev. Schule
 

Gegen diese Einheitsschule gab es innerhalb der Kirche erheblichen Widerstand. Zwar wurde nicht die generelle Kompetenz des Staates bestritten, auf dem Gebiet des Schulwesens dominierend zu sein, besonders was die Bereitstellung der materiellen Mittel betraf, jedoch wurde heftig gegen die Absicht protestiert, den Erziehungsträger “Eltern“ aus dem Erziehungsprozeß auszuschalten.

“Wer gibt dem Staat, genauer gesagt: denen, die den Staat im Augenblick regieren, das Recht, darüber zu bestimmen, in welchem Geist unsere Kinder erzogen werden sollen? Nach biblischer Lehre tragen die Eltern und niemand sonst die Verantwortung für das, was aus ihren Kindern wird.“ (Otto Dibelius in einer Rede zum Tag der Evangelischen Kirche am 27.04.1947) (15) Eine christliche Erziehung ist nach kirchlicher Auffassung nur gewährleistet, wenn Schule, Eltern und Kirche am Erziehungsprozeß beteiligt sind.

Der Kirche ging es nun aber nicht um die christliche Schule als einem allgemeinen Regeltyp. Sie wollte lediglich die Möglichkeit der Konfessionsschule (oder Simultanschule), “wo eine starke Mehrheit der Elternschaft es verlangt“, mit christlichen Lehrern und einheitlicher Ausrichtung des Unterrichts und der Erziehung, die den christlichen Grundsätzen nicht widerspricht. (16)

Theologisch begründet wurde diese Forderung mit dem bei der Taufe der Kinder abgegebenen elterlichen Versprechen, für eine christliche Erziehung Sorge zu tragen. Liegt das Erziehungsmonopol jedoch allein in staatlichen Händen, wäre dieser Erziehungsauftrag gefährdet.

Lediglich in West-Berlin kam es im September 1948 zur Gründung von fünf evangelischen Grundschulen und einem Gymnasium. An den anderen Schulen konnte Christenlehre meistens auch problemlos erteilt werden. Auf dem Lande (SBZ) sah es dagegen weit schlechter aus. Der Kirche war es nur schwer möglich, Religionslehrer zur Verfügung zu stellen. Religionslehrer, die z.B. früher der NSDAP angehört hatten, durften keinen Unterricht mehr erteilen. Ebenso wurde durch alle Arten von Schikanen verhindert, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.

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1.2.4.  antireligiöse Propaganda
 
Religionsunterricht
 
 
 
 

Weltanschaung

Die atheistisch fundierte Weltanschauung des Marxismus-Leninismus sollte zur Grundlage der Gesamtpolitik gemacht werden. Der Handlungsspielraum der Kirche, gerade bei der Erziehung und Bildung, wurde dadurch mehr und mehr eingeschränkt. Religionsunterricht an den Schulen, so wie er anfangs noch von der CDU gefordert wurde, konnte von der SED nicht akzeptiert werden. 

Sie schaffte es aber nicht, einen aktiven Kampf gegen die Kirchen mit Hilfe offensiver antireligiöser Propaganda verfassungsrechtlich zu sichern. Jedoch blieb diese Zielsetzung nach dem Vorbild sowjetmarxistischer Pädagogik immer bestehen und lieferte somit besonders in den fünfziger Jahren ein gravierendes Konfliktpotential zwischen Staat und Kirche. 

Später flaute die antireligiöse Propaganda ab und seit den siebziger Jahren sicherten sich dann Staat und Kirche auf ideologischem Gebiet gegenseitig Rechtgläubigkeit zu. (17)
 

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1.3.1.  Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
 

 
 
 

Konferenz in Treysa

Der würtembergische Landesbischof Theophil Wurm hatte seit Herbst 1941 versucht, zwischen den zerstrittenen Richtungen der Bekennenden Kirche zu vermitteln. Alle bekenntnisgebundenen Gruppen in der evangelischen Kirche sollten gemeinsam handeln. Dieses Einigungswerk Wurms wurde dann nach dem Ende des Krieges bestimmend für die Neuordnung der Kirche. (18)

Im August 1945 kamen die Vertreter der Landeskirchen und der Bruderräte auf Einladung Wurms zur Kirchenführerkonferenz in Treysa zusammen. Mit Mühe gelang es, die Gegensätze zu überbrücken und einen neuen Kirchenbund, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), zu konstituieren. Man einigte sich vorerst auf eine vorläufige Ordnung und einen Rat als oberstes Leitungsgremium. Dabei wurde nicht die Ordnung der Bruderräte aufgenommen, sondern primär die überlieferten landeskirchlichen Strukturen (einschließlich Bischofsamt), welche in der Tradition des Kirchenbundes und der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) lagen. (19)  Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die konservativen lutherischen Kirchen (Bayern, Hannover, Hamburg, Land Sachsen, Thüringen und Mecklenburg). (20)

Der Theologe Paul Schempp schreibt 1949 in einem KTA-Rundbrief: “Soweit ich sehe, haben die Kirchen in Deutschland, einzeln und gemeinsam, mit frommen Eifer und unter gelegentlichen Hemmungen, ihre bisherige Unordnung wieder zur Ordnung erklärt und außer einer gewissen Biblifizierung des Vokabulars ist es, als ob es nie eine Bekennende Kirche gegeben hätte.“(21)
Der Rat der EKD............... Der Rat der EKD bestand aus 7 federführenden und 5 weiteren Mitgliedern. Die ersteren waren: Landesbischof D. Wurm (Stuttgart), Vorsitzender, D. Dibelius (Berlin), Superintendent Held (Essen), Dr. Lilje (Hannover), D. Meiser (München), Pfarrer Niemöller D.D. (z.Zt. Leoni/Bayern), Lic. Niesel(Reelkirchen). Die weiteren Mitglieder waren: Pfarrer Asmussen D.D. ‚ Superintendent Hahn, Dr. Heinemann (Essen), Prof. Dr. Smend (Göttingen), Oberstudiendirektor Meier (Altona) . 

Die Verteilung der Ratsmitglieder entsprechend den Besatzungszonen ergab der Zufall. So kam es, daß Otto Dibelius zunächst als einziges Ratsmitglied die Ostkirchenkonferenz, die sich als Zusammenschluß der Landeskirchenführer der lutherischen Kirchen und der Altpreußischen Provinzialkirchen im Juni 1946 herausbildete, vertrat. (22)
1. Synode der EKD 
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Klerikalismus

DibeliusDie Grundordnung der EKD (1948) bestätigt die restaurierenden Tendenzen. Die Landeskirchen behielten ihre Selbständigkeit. Rat und Synode der EKD hatten faktisch nur eine Richtlinienkompetenz. Die neue Grundordnung kann deshalb als eine Fortführung und Weiterentwicklung der Verfassung des Kirchenbundes von 1921 angesehen werden. (23)

Die erste Synode der EKD tagte dann im Januar 1949 in Bethel. Zum Ratsvorsitzenden wurde Bischof Otto Dibelius und zum Präses der Synode wurde Gustav Heinemann gewählt..  Die Wahl von Dibelius  war von erregten Debatten begleitet.

Abgesehen von dem Verschwinden der Deutschen Christen und ihrem Nationalprotestantismus (deutsch = christlich) herrschten in der Kirche etwa die gleichen Strukturen und die gleichen Tendenzen, die 1933 zu ihrem Untergang geführt hatten. Darüber hinaus kommt es vielfach zu einem verstärkten Konfessionalismus und Klerikalismus . Fragen der Liturgie, und nicht die Erneuerung der christlichen Botschaft und ihre Anwendung auf die neu entstandene Lage werden in den Vordergrund der Probleme gerückt. 

Jedoch bestand allgemein ein kritisches Verhältnis zu Staat und Gesellschaft, daß sich aber in sehr verschiedener Weise äußern konnte. (24) Die inneren Spannungen der EKD treten dann 1950 bei der politischen Entscheidung zur Wiederbewaffnung offen zu Tage.

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1.3.2.   Evangelische Kirche in der SBZ
 

 

Trennung Ost-West
 
 
 
 
 

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EKU und VELKD
 

Die Landeskirchen und die EKD standen von Anfang an mit dem Problem der Teilung und der Frage der Wiedervereinigung vor einer schwierigen Situation. Die Gliedkirchen in der SBZ unterlagen zunehmend anderen Bedingungen als ihre westlichen Schwesterkirchen. Die Einführung verschiedener Währungen begünstigte die Trennung der Kirchen in Ost- und Westregionen.

In einem Wort der EKD zur deutschen Not wurde im Juli 1948 gewarnt: “Die Aufrechterhaltung der Zonengrenzen und alle Maßnahmen, die auf eine endgültige Aufspaltung Deutschlands hinauslaufen, müssen zu immer weiterer Verelendung und zur Auflösung der sittlichen Bindungen führen.“(25)

Darüber hinaus versuchte der sich in der SBZ herausbildende atheistische Weltanschauungsstaat die Einflußmöglichkeiten der Kirchen zu beschränken. Kirchenpolitische Entscheidungen waren zudem oftmals vom Antikommunismus geprägt und verschärften indirekt und ungewollt das Auseinanderleben der Kirchen.

In den Jahren 1948-51 kam es in den einzelnen Landeskirchen zu einer Festigung der kirchlichen Ordnungen. Für die Kirchen in der SBZ war mit der Beendigung des Streites um den Fortbestand der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (APU zur EKU) und mit der Gründung der VELKD, die mit ihrer übergreifenden Gesetzgebung den Anspruch einer Kirche erhob, der ‘Kirchenbildungsprozeß‘ vorerst abgeschlossen. (26)
 

christlich-politisch
 
 
 
 
 
 

linke Kräfte
 
 
 
 
 
 

Volkskirchenkonzept

Innerhalb der Kirche wurden von vielen die neuheidnisch-germanischen Gruppen der Nazis und im nachhinein dann der gesamte Nationalsozialismus als die Höchststufe der Säkularisation betrachtet. Unter Verdrängung der eigenen kirchlichen Schuld bedeutete Antifaschismus daher: “Zurück zu Gott und unter seine Autorität“ (In diesem Punkt waren sich z.B. Kirche und CDU einig). In der Politik sollten christliche Grundsätze zum Tragen kommen. Die Kirche nahm deshalb mit Wohlwollen die Bildung einer christlich-politischen Partei auf die dann als angebliches Ergebnis des Kirchenkampfes favorisiert wird. (27)

Gegensätze theologischer und politischer Natur traten jedoch bald zu Tage. Bereits im September 1944 hatten Krummacher und Sönnichen im Arbeitskreis der Christen des NKFD ihr Konzept zur kirchlichen Erneuerung entwickelt. (28)  Die linken Kräfte sammelten sich dann später, nachdem die Bekennende Kirche von den alten und wieder neuen Kirchenführern geschickt aufgesplittert worden war, in der Kirchlich-Theologischen Arbeitsgemeinschaft für Deutschland (KTA). (29) Ihr Einfluß wurde jedoch auf Grund der politischen Entwicklung zwischen Ost und West und mit Hilfe der Kirchenbürokratie zunehmend gemindert.

Der “Radikalen“ Minderheit der Barmenser und Dahlemiten stand immer eine starke restaurative Richtung gegenüber, die durch Dibelius mit seinem Volkskirchenkonzept vertreten wurde. Da viele einflußreiche Kirchenleute hinter ihm standen, kann man auch allgemein vom ‘Dibelianismus‘ sprechen. Neben den klerikalen Vorstellungen wurde hier auch ein ausgeprägter Antikommunismus gepflegt, der im Bewußtsein der Christen weit verbreitet war.

SED-Pfarrer Als Nachfolger der religiösen Sozialisten bildet sich in der SBZ der freie Kreis der SED-Pfarrer (Arbeitsgemeinschaft für Christentum und Sozialismus - Friedenspfarrer, ‘fortschrittliche‘ Pfarrer). Gegen die bei der Wahl von der CDU ausgerufene Ausschließlichkeitsparole “Christentum oder   Marxismus“ stellten sie ihr “christliches Bekenntnis zum Sozialismus“ auf. Im August 1945 legte Krummachervor Walter Ulbricht die kirchliche Entwicklung in der SBZ in drei Gruppierungen dar: (30)

1. Politische Pfarrer (religiöse Sozialisten, Friedenspfarrer, etc.)
2. Pfarrer “ohne Politik“ (Dibeliusanhänger, rechte Kreise)
3. Pfarrer ohne gesellschaftliche Vorstellungen (Mehrheit der Geistlichen)

Nachdem die SED ihre Politik stärker auf Trennung von Staat und Kirche ausgerichtet hatte, schwört Dibelius die 8 Bischöfe der Landeskirchen in der SBZ auf sein antikommunistisches Volkskirchenkonzept ein. In einem Brief der im Mai 1948 auf der Ostkirchenkonferenz verfaßt wird, teilt man der Besatzungsmacht (Sokolowski) mit, daß es den Pfarrern zukünftig untersagt ist, sich nach Aufforderung durch politische Gruppierungen, positiv zu gesellschaftlichen Vorgängen zu äußern. Der Einfluß der ‘fortschrittlichen‘ Pfarrer und der kirchlichen Opposition der EKD und BK auf die kirchliche Entwicklung wird damit durch Kirchenzucht weiter beschränkt. (31)

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1.3.3.  Statistik
 

 
 
 
 

Säkularisierung

Nach dem 2. Weltkrieg gehörten ca. 90% der Bevölkerung der evangelischen Kirche an. Einen genauen und quantitativen Überblick über die Kirchenmitglieder in der SBZ zu geben, fällt schwer, da es nur lückenhaftes Zahlenmaterial gibt. Die ersten drei Volkszählungen (1946, 1950, 1964) ergaben noch Material zur Kirchenzugehörigkeit, womit zumindest Aussagen über Trends der kirchlichen Entwicklung gemacht werden können.

Bis zur Gründung der DDR gab es auf dem Gebiet der SBZ keinen nennenswerten Schrumpfungsprozess der Kirchenmitgliederzahlen. Dieser setzte erst in den fünfziger Jahren ein, als die SED den Aufbau des Sozialismus mit Atheismuskampagnen beschleunigen wollte. Der Rückgang der Mitgliederzahlen zwischen den Jahren 1939 und 1950 beruht größtenteils auf dem allgemeinen Säkularisierungsprozeß der Gesellschaft. Insofern unterscheidet sich die Entwicklung in der SBZ nicht von der in den westlichen Besatzungszonen. (32)

Taufen
Jahr evangelische Taufen in % der Geburten
1946  87,7 %
1950  86,4 %
1952  80,9 %
1960  31,0 %
1970  24,0 %
Kirchen-
mitglieder
Jahr Ev. Christen
Stadt und Land
Ev. Christen
nur Stadt
Kath. Christen
Stadt und Land
1925  -   84,0%  -
1939  85,7 %  -    7,2 %
1946  81,9 %  68,6 %  11,9 %
1950  80,5 %  66,6 %  11,0 %
1964  59,4 % (41,4 %)    8,1 %
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1.3.4.  Kirchliches Leben
 
Aufgaben...... Die Nachkriegsauswirkungen und die allgemeine Not schränkten die kirchliche Arbeit erheblich ein. Aber in den folgend Jahren kam es im wesentlichen wieder zu den althergebrachten Lebensäußerungen der Evangelischen Kirche. In einem kirchlichen Verzeichnis für die sowjetische Besatzungsmacht mit der Oberschrift “Aufgaben der Evangelischen Kirche in der Mark Brandenburg“ wurde die Arbeit der Kirche aufgelistet. (33) 

Folgende Schwerpunkte lassen sich exemplarisch für die Kirchen in der SBZ darstellen:

Schwerpunkte
  1. Gottesdienstliche Veranstaltung (Haupt- und Nebengottesdienste, Kindergottesdienste, Jugendgottesdienste, Flüchtlingsgottesdienste, Liturgische Feiern, Kirchenkonzerte, Amtshandlungen)
  2. Bibelstunden (für einzelne Stände und Altersstufen, Bibelarbeit, Rundgespräche unter der Führung von Laienhelfern)
  3. Veranstaltungen der Werke der Kirche (Äußere und Innere Mission, Gustav-Adolf-Werk, Evangelischer Bund, Frauenhilfe, Männerdienst, Jugendverbände, Evangelisches Hilfswerk)
  4. Einrichtungen der Werke der Kirche (Kindergärten, Kinder- und Jugendheime, Schwesternstationen, Krankenhäuser, Altersheime, Wärmehallen und Volksküchen, Fürsorgeanstalten, Ausbildungsstätten, Heime und Arbeitsstätten für Heimkehrer, Diakonissenhäuser etc.)
  5. Jungendunterweisung (Religionsunterricht, Konfirmandenunterricht, Christenlehre, Jugendgruppen, Evangelische Schulen, Katechetische Seminare und Kurse zur Ausbildung der Lehrkräfte, Kirchenchöre, Singekreise)
  6. Kirchliche Verwaltung (Kirchenratssitzungen, kirchliche Büros und Zahlstellen, Pfarrkonvente, Synoden, Kammern und Ausschüsse, Kirchentage, Sitzungen der Kirchenleitung, Kirchliche Armenpflege, Sammlung und Betreuung der Ostflüchtlinge, Versorgung der Ruheständler)
  7. Öffentlichkeitswirken (Kirchentage, Volksmissionswochen, Posaunenmission, Evangelisationen, Bibelwochen, Erklärungen und öffentliche Stellungnahme zu wichtigen Fragen des Volkslebens)
  8. Schriftendienst (Verlagsanstalten, Sonntagsblätter, christliche Literatur, Büchereien)
  9. Amtliche Nachrichten und Verfügungen (Kirchliches Amtsblatt, Hirtenbriefe, Verfügungen und Mitteilungen für kirchliche Angestellte)
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1.4.1.  Barmen
 
Theologische
Grundordnung
Die Kirche war bestrebt, im Jahre 1945 einen neuen Anfang zu machen. Das theologische Fundament für diese Bemühungen, auch um eine neue Sichtweise des Verhältnisses von Kirche und Welt (Staat) zu erhalten, waren die sechs Sätze der “Barmer Theologischen Erklärung“ von 1933. 

Sie wurden später in den meisten Grundordnungen der aus der DEK hervorgegangenen Kirchen und Kirchenbünde kirchenrechtlich verbindlich. (34)

    I.
.................
Jesus Christus ist das eine Wort Gottes - keine anderen Quellen der Verkündigung. (Ablehnung einer natürlichen Theologie, Ablehnung der 0ffenbarung aus der geschichtlichen Stunde Uroffenbarung)
II.
.................
Vorzugsherrschaft Christi in allen Bereichen des Lebens Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt. (Einschränkung der luth. Zwei-Reiche-Lehre)
III.
.................
Christliche Kirche ist Eigentum des Herrn - sie paßt sich nicht beliebig den jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen an. (Ablehnung der Staatskirche)
IV.
.................
Ämter in der Kirche sind gleichberechtigt; keine Führer mit Herrschaftsbefugnissen (Ablehnung des Führerprinzips, Papsttum)
V.
.................
Staat soll für Recht und Frieden sorgen er ist aber nicht die einzige und totale Ordnung des menschlichen Lebens die Kirche darf sich nicht staatliche Aufgaben aneignen. (Einschränkung der Vorzugsherrschaft Christi, Ablehnung totalitärer Staatsformen - Kirche hat Wächteramt, Ablehnung der Staatskirche)
VI.
.................
Auftrag der Kirche ist die Verkündigung der Botschaft von der freien Gnade Gottes - Kirche ist nicht Selbstzweck
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1.4.2.  Theologische Richtungen
 
Rationalität  Karl   B a r t h   hat mit seiner “Kirchlichen Dogmatik“ ein einflußreiches dogmatisches Werk geschaffen. Die ‘Auslegung der Offenbarung‘ war das wichtigste Anliegen als Ausdruck seiner ‘Sachlichkeit der Theologie‘. Die damit angesprochenen säkularen Fragestellungen wirkten sich auf allen Gebieten der Theologie aus und beeinflußten die kirchliche Entwicklung nachhaltig. (35)

An wichtigen kirchlichen Äußerungen hat er bis in die Formulierungen hinein maßgeblich mitgewirkt (Barmer Theologische Erklärung). Seine in differenzierter Weise geübte und geforderte Weltverantwortung, deren Grundlage sein Modell von “Christengemeinde und Bürgergemeinde“ ist, gab bleibende aber nicht unumstrittene Anstöße zur gesellschaftlichen Neuorientierung einer christlichen Existenz. (36)

mythische Weltbilder Rudolf   B u 1 t m a n n   hat mit der ‘Entmythologisierung des Neuen Testaments‘ ein anderes theologisches Thema zur Sprache gebracht. Das Verhältnis von historischen Bedingungen und theologischem Anspruch wurde neu bestimmt. Das neutestamentliche Weltbild ist lediglich ‘ein mythisches‘ und braucht deshalb heute von uns nicht übernommen werden.

“Der Sinn des Mythos sei nämlich nicht der, ein ‘objektives Weltbild zu geben‘, vielmehr spreche sich in ihm aus, ‘wie sich der Mensch selbst in seiner Welt‘ verstehe; er müsse also ‘anthropologisch besser: existenzial interpretiert werden‘. 
     Die Vehemenz, mit der diese Thesen seit 1948 diskutiert wurden, hatte mancherlei Gründe. Der entscheidende war wohl, daß hier neben dem objektivierenden Denken Karl Barths eine stärker existenzbezogene Theologie ins Blickfeld rückte, die den allgemeinen Tendenzen der Nachkriegszeit sehr entgegenkam.“ (37)

Die Entmythologisierung hatte auch innerhalb der Gemeinden unmittelbare Auswirkung auf Glaube und Predigt. Viele sahen hier fundamentale Grundsätze christlichen Selbstverständnisses und der Frömmigkeit gefährdet. Bultmanns Hermeneutik war dann auch über die Theologie hinaus für die Geisteswissenschaften von Bedeutung.

Religionslosigkeit BonhoefferDietrich   B o n h o e f f e r s   These von ‘der Weltlichkeit der Welt‘ (mündige Welt) wurde aufgegriffen und rückte den Gedanken der Solidarität und der Brüderlichkeit in den Vordergrund der Diskussionen. Kirche ist nur Kirche wenn sie für andere da ist. Christsein besteht aus Beten und Tun des Gerechten.

In seinen Briefen aus der Gestapohaft schrieb er: “Was mich unablässig bewegt, ist die Frage, was das Christentum oder auch wer Christus heute für uns eigentlich ist. Die Zeit, in der man das den Menschen durch Worte seien es theologische oder fromme Worte sagen könnte, ist vorüber; ebenso die Zeit der Innerlichkeit und des Gewissens, und d.h. eben die Zeit der Religion überhaupt. Wir gehen einer völlig religionslosen Zeit entgegen ... Wie kann Christus der Herr auch der Religionslosen werden? Gibt es religionslose Christen?“ (38)

Volkskirche Otto   D i b e 1 i u s   Ansichten wurden nicht zuletzt in seiner Funktion als Ratsvorsitzender der EKD für die Entwicklung der Kirchen in der SBZ wichtig. Er unterschied sich von den drei oben genannten darin, daß er grundsätzlich die Volkskirche erhalten wollte (Gemeinde - volkskirchliche Strukturen - Bischofsamt). 

Seine restaurative Kirchenpolitik, die oft vom Antikommunismus getragen war, wurde für eine breite Mehrheit der kirchlichen Amtsträger wegweisend. (39)

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1.4.3.  Stuttgarter Schulderklärung
 
Schuldbegriff
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Schulddebatte

Die Kategorie der Schuld in ihrer moralisch-theologischen, politischen und rechtlichen Dimension ist der zentrale Begriff, der in allen Bekundungen kirchlicher Gremien immer wieder auftaucht. (40) Jedoch wird der Schuldbegriff sehr unterschiedlich und mit verschiedenen Zielvorstellungen ausgelegt. 

Nach der Kapitulation gibt es in der Evangelischen Kirche nur wenige Christen, die den Einmarsch der Alliierten als Befreiung empfinden, deshalb wird in den Kirchen, bevor es zur Stuttgarter Erklärung kommt, Schuldzuweisung an andere und Selbstgerechtigkeit geübt. (41)
  • 10.05.45 “Wort an unser Volk“ Landesbischof Theophil Wurm in Stuttgart
  • 31.07.45 “Wort der Berliner Bekenntnissynode an die Pfarrer und Gemeinden“
  • 31.08.45 “Wort an die Gemeinden“ beschlossen auf der 1.Konferenz in Treysa
  • 19.10.45 “Erklärung des Rates der EKD gegenüber den Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen“ (Stuttgarter Schulderklärung)
  • 08.08.47 “Wort des Bruderrates der EKD zum politischen Weg unseres Volkes“ (Darmstädter Bruderratswort)
Die im August 1945 in Treysa gebildete vorläufige Leitung der EKD verfaßte unter Schwierigkeiten und vielen Kompromissen in der Stuttgarter Erklärung ihr erstes Schuldbekenntnis (von Dibelius und Niemöller formulierte Schulderklärung zum Versagen der Kirche). 

Die Ökumene appelliert an die Kirche in Deutschland (Visser‘t Hooft an Dibelius): “Sie dürfen darauf rechnen, daß wir von uns aus alles tun werden, um die Gemeinschaft wieder aufzunehmen ... Dieses Gespräch wird aber sehr viel leichter sein, wenn die Bekennende Kirche Deutschlands sehr offen spricht nicht nur über die Missetaten der Nazis, sondern auch besonders über die Unterlassungssünden des Deutschen Volkes, einschließlich der Kirche.“ (42)

Diese Stuttgarter Erklärung war dann die Initialzündung für eine anhaltende Schulddebatte. “Durch   u n s   ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden ... wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“ (43)

politische Schuld Da die politische Schuld der Kirche kaum angesprochen wurde, trug diese Erklärung somit wenig zur Schuldbewältigung bei. Sie besaß nur eine Alibifunktion gegenüber der Ökumene. Trotzdem wurde sie von der Mehrheit der Christen abgelehnt, denn die Aufgabe der Kirche sah man darin, Trost auszusprechen und nicht Schuldfragen aufzuwerfen. (44)

Die Verantwortlichkeit der Kirchen sollte in der Stuttgarter Schulderklärung so zum Ausdruck kommen: “Das deutsche Volk befand sich auf dem Weg des Irrtums, als es im Jahre 1933 sein politisches Schicksal in die Hand Hitlers legte. Das Elend, das daraufhin Europa und Deutschland selbst zu Boden geworfen hat, ist eine Folge dieses Irrtums. Die evangelische Kirche in Deutschland hat sich durch falsche Weisungen und durch falsches Schweigen solidarisch für diesen Irrtum verantwortlich gemacht.“ - K. Barth  (45)

Diese Sicht der Verantwortung, und damit auch die Grundlage für eine Erneuerung durch Buße (Umkehr), konnte in der Erklärung keinen Eingang finden. Sie war somit das Bekenntnis einer Kirche, die priesterlich die Kollektivschuld ihrer “Brüder nach dem Fleisch‘, die Verfehlungen lediglich ihrer “Volksgenossen“ und nicht die der Kirche bekannte. Das sollte für die weitere Entwicklung der Kirchen in Ost und West, besonders im Bezug auf das Verhältnis Kirche und Staat, Konsequenzen zeigen.

Buße und Trost
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Auf der Bekenntnissynode der Mark Brandenburg (24.10.45) wird die allgemeine Auffassung zur Schuldfrage deutlich. Es ging um Buße und Trost. In dem Wort an die Gemeinden heißt es: “Richtet das Gesetz Gottes wieder auf, daß seine heiligen zehn Gebote wieder warnend und mahnend unter uns Geltung gewinnen ... (Gnade Heb. 12.15) daß wir als Volk noch einmal arm und bescheiden anfangen dürfen, ist Gottes Gnade.“ (46)

Mit der Buße (Umkehr) gab es aber Schwierigkeiten. Das Problem der Verantwortlichkeit wurde verdrängt. Es wurde nach einer Mitschuld der anderen gesucht. Karl Barth hat es so gesehen: “Man muß einmal damit rechnen, daß wahrscheinlich die übergroße Mehrzahl der deutschen Menschen noch heute faktisch kaum eine Ahnung davon hat, in welchem kollektiven Wahnsinn sie nun solange gelebt hat ... Man muß auch mit etwas anderem rechnen, nämlich mit der merkwürdigen deutschen Eigenschaft, gerade über unangenehme politische Erinnerungen nachher großzügig hinwegzuleben und sie in ihr Gegenteil umzudeuten.“ (47)  Verantwortliches Denken wird durch die Täter - Opfer Umkehrung fast unmöglich gemacht.

Der “religiöse Tiefsinn“ (Barth) der Deutschen bestand darin, die Anerkennung einer konkreten Schuld abzulehnen, mit der theologischen Überhöhung, daß vor Gott schließlich alle Menschen und Völker gleich schuldig sind. Alle Menschen bedürfen deshalb der Vergebung ihrer Sünden. Eine besondere deutsche Buße ist somit nicht nötig und auch nicht angebracht.

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1.4.4.  Darmstädter Bruderratswort
 

 

Sozialistenbeschluß
 

Nur in dem 2 Jahre später entstandenen “Wort des Bruderrates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum politischen Weg unseres Volkes“ sind deutlichere Töne zu hören, weshalb es auch von den meisten Christen, soweit sie es überhaupt wahrnahmen, noch schärfer als die Stuttgarter Erklärung abgelehnt wurde. Als “Sozialistenbeschluß“ wurde es bekämpft, diffamiert und totgeschwiegen. In der Redaktionskommision, deren Leiter H.J. Iwand war, befand sich kein Theologe aus den Kirchen in der SBZ. (48)

Erst nach der Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR wurde es 1970 als theologische Wegweisung in den Mittelpunkt eines von Bischof A. Schönherr gehaltenen Synodalberichts gestellt. Im Gegensatz zu den Nachkriegsjahren, wo die politische und theologische Brisanz dieser Erklärung den Kirchenmännern voll bewußt war, schien diese Brisanz jetzt von den DDR-Kirchen verkannt zu werden. Jedenfalls zogen sie aus der faschistischen Diktatur keine Konsequenzen auf den real existierenden Sozialismus, einer Erscheinungsform der stalinistischen Diktatur.

christliche Freiheit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Opposition

1947 hieß es: “Wir sind in die Irre gegangen, als wir begannen, eine ‘christliche Front‘ aufzurichten gegenüber notwendig gewordenen Neuordnungen im gesellschaftlichen Leben der Menschen. Das Bündnis der Kirche mit den das Alte und Herkömmliche konservierenden Mächten hat sich schwer an uns gerächt. Wir haben die christliche Freiheit verraten, die uns erlaubt und gebietet, Lebensformen abzuändern, wo das Zusammenleben der Menschen solche Wandlungen erfordert. Wir haben das Recht zur Revolution verneint, aber die Entwicklung zur absoluten Diktatur geduldet und gutgeheißen.“ (49)

In der 7. These wurde nochmals festgeschrieben: “Durch Jesus Christus widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.“

“Das Befreiende des ‘Darmstädter Wortes‘ ist für die Opposition in der um ‘Barmen‘ streitenden EKD-Minderheit der Bekennenden Kirche, daß es sich in politischen Dingen nicht auf die 5. These des Barmer Bekenntnisses, auf das Verhältnis von Staat und Kirche, sondern auf den politischen Sprengsatz der 2. These beruft, der in der Ablehnung der Lehre von den ‘zwei Reichen‘ gipfelt: ‘als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären‘. Eine Provokation derer, die das Wesen der Demokratie, ‘Alle Gewalt geht vom Volke aus!‘, auch nach 1945 weder politisch noch theologisch begreifen.“ (50)


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  Übersicht

Inhalt

Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
(1945 - 1949)  Neubeginn 
(1949 - 1961)  Konfrontation 
(1961 - 1978)  Entspannung
(1978 - 1990)  Wende
Literatur
Personenverzeichnis
Abkürzungen

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Anmerkungen Teil I (1945-1949)
 
 
  ........... Anmerkung Gesellschaft (1945-49)
(1) Vgl. H. Dähn: Konfrontation oder Kooperation? Das Verhältnis von Staat und Kirche in der SBZ/DDR 1945-1980, Opladen 1982, S.11 u.13. 
(2) Vgl. zum Überblick: DDR, Fischer Weltalmanach (Sonderband), Frankfurt 1990, S.98ff.
(3) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.27. 
(4) A.a.O., S.29. 
(5) Vgl. Kirchliches Amtsblatt der Kirchenprovinz Berlin-Brandenburg 1946, S.19f. 
(6) Die entschädigungslose Enteignung der deutschen Fürsten durch einen Volksentscheid gelang im Jahre 1926 nicht. In kirchenamtlichen Erklärungen hieß es damals: "Die geplante entschädigungslose Enteignung bedeutet die Entrechtung deutscher Volksgenossen und widersprich klaren und unzweideutigen Grundsätzen des Evangeliums." Entschließung des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses vom 5.6.1926, in: H.Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, Köln 1987(3), S.30. 
  ........... Anmerkung Staat und Kirche (1945-49)
(7) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.19. 
(8) SED und Christentum – eine notwendige Klarstellung des ZK der SED, vom 27.8.1946, in: Dokumente der SED, Berlin 1948, S.80. 
(9) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.22. 
(10) Vgl. zur Theorie vom Absterben der Religion und zur Ideologie des Atheismus den DDR-Philosophen Olof Klohr (Hrg.): Religion und Atheismus heute. Berlin 1966 
(11) Vgl. Klaus Drobitsch: Christen im Nationalkomitee Freies Deutschland, Berlin/DDR 1973. 
(12) Dokumente der SED, Berlin 1948, a.a.O. S.80. 
(13) Vgl. H. Dähn, a.a.O. S.28.
(14) Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom 31.Mai 1946. In: Dokumente zur Geschichte des Schulwesens in der DDR, Teil l (1945-55) Berlin/DDR 1969, S.208. 
(15) O.Dibelius: Die tragende Mitte. Gottesdienstliche Rede, gehalten aus Anlaß des Kirchentages der ev. Kirche Berlins am 27.April 1947, Tübingen 1948, S.15. 
(16) ausführlich zum Problem der Bildungspolitik bei H. Dähn, a.a.O, S.29-42 
(17) Vgl. Rolf Henrich: Der vormundschaftliche Staat. Vom Versagen des real existierenden Sozialismus, Hamburg 1989, S.243ff.
  ........... Anmerkung Kirche (1945-49)
(18) Vgl. K.Scholder: Die evangelische Theologie und Kirche nach dem Kriege. In: Ökumenische Kirchengeschichte Bd III, Mainz 1974, S.303f.
(19) Vgl. O.Dibelius: Ein Christ ist immer im Dienst, Stuttgart 1961, S.257 und S.262.
(20) Vgl. Robert Stupperich: Otto Dibelius. Ein evangelischer Bischof im Umbruch der Zeiten, Göttingen 1989, S.375.
(21) zitiert in: H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, Köln 1987, S.192.
(22) Vgl. Kirchliches Amtsblatt der Kirchenprovinz Berlin-Brandenburg 1945, S.2 und R.Stupperich, a.a.O. S.381 und S.3B4.
(23) Vgl. K.Scholder, a.a.0. S.303f.
(24) Ebd.
(25) in: Kirchliches Amtsblatt der Kirchenprovinz Berlin-Brandenburg 1948, S.42
(26) Vgl. a.a.0. 1946, S.13f und 1949, S.3 (Anlage); ebenso R.Stupperich, a.a.0. S.386ff.
(27) Vgl. R.Stupperich, a.a.O. S.362; Vgl auch H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.O. S.168.
(28) Vgl. K.Drobitsch, a.a.O. S.253.
(29) Vgl auch H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.O. S.171f.
(30) Vgl. F.W.Krummacher: Gedanken über den kirchlichen Dienst, in: “Zeichen der Zeit“ Nr.1/1947. Es gab auch Pfarrer die Mitglieder der SED waren. Sie gehörten bis 1946 der SPD an und wurden durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD Mitglieder der SED. Zu nennen wären z.B. Pf r. Rackwitz (Berlin-Neukölln), Domprediger Kleinschmidt (Schwerin), OKR Meinecke (Dresden). Siehe dazu auch Emil Fuchs: Mein Leben. Bd. 1-2, Leipzig 1957-59, und Arthur Rackwitz: Christ und Sozialist zugleich.
(31) Anordnungen des Bischofs und der Kirchenleitung von Berlin-Brandenburg zur Beschränkung der politischen Tätigkeit bei Pfarrern siehe Schreiben des Konsistoriums: K.I. 689/50 vom 14.2.50 (Beitrittsverbot zu Organisationen), K.I.Nr.2009/50 vom 5.5.50 (keine Beteiligung an Unterschriften- sammlungen), K.I.Nr. 1181/50 vom 20.3.50 (keine Mitwirkung in politischen Organisationen).
(32) Zahlenmaterial aus: W.Büscher: Unterwegs zur Minderheit - Eine Auswertung Konfessionsstatistischer Daten, in: R.Henkys (Hrg): Die ev.Kirche in der DDR, München 1982, S.423.
(33) in: Kirchliches Amtsblatt der Kirchenprovinz Berlin-Brandenburg 1947, S.45
  ........... Anmerkung Theologie (1945-49)
(34) Pfarrer wurden z.B. seitdem in ihrem Ordinationsgelübde auf das Bekenntnis von Barmen verpflichtet.
(35) Vgl. K.Scholder, a.a.O. S.306.
(36) Zum Überblick über sein politisches Wirken vgl. Daniel Cornu: Karl Barth und die Politik, Wuppertal 1969.
(37) K.Scholder, a.a.O. S.306.
(38) K.Scholder, a.a.O. S.308.
(39) Die Biographien über Otto Dibelius sind, besonders was seine Kirchenpolitik während der Zeit des Nationalsozialismus betrifft, widersprüchlich.
(40) Vgl. H.Dähn, a.a.O. S.25.
(41) Vgl auch H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.O. S.76 und 8.87.
(42) zitiert aus Theologisches Lexikon, Berlin/DDR 1978 (1), S.387.
(43) Die Stuttgarter Erklärung des Rates der EKD vom 19.10.1945. In: Hat die Kirche geschwiegen? Das öffentliche Wort der evangelischen Kirche aus den Jahren 1945-64. Hrsg. von G.Heidtmann, Berlin 1964, S.19f.
(44) Vgl. H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.O. S.97 und S.100, ebenso Hanfried Müller: Evangelische Dogmatik Bd.II, Berlin 1978, S.418.
(45) Karl Barth, zitiert aus Daniel Cornu a.a.0. S.92.
(46) zitiert aus H.Dähn, a.a.0. S.25.
(47) Karl Barth, zitiert aus Daniel Cornu, a.a.0. S.91.
(48) Vgl. H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.0. S.180.
(49) zitiert aus Hanfried Müller: Evangelische Dogmatik Bd.II, S.303.
(50) H.Prolingheuer: Wir sind in die Irre gegangen, a.a.0. S.211. Vgl. auch dazu H.Ludwig: Die Entstehung des Darmstädter Wortes, Beiheft zu Junge Kirche 8-9/1977.
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Vorwort
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
(1945 - 1949)  Neubeginn 
(1949 - 1961)  Konfrontation 
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(1978 - 1990)  Wende
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