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Kirchen-Gemeinde im Internet:
Willkommen in der Kirche

 Service - Anmeldung, Unterlagen, Ablauf

Inhalt

Taufe 
Konfirmation
Trauung (Hochzeit)
Eintritt in die Kirche
Umgemeindung 
Bestattung
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Taufe     Taufe

Taufsprüche Für das Taufgespräch können Sie sich schon vorbereiten und einen entsprechenden Taufspruch auf dieser  Internetseite auswählen
Formular Sie können das Anmeldeformular ausfüllen und zum Taufgespräch mitbringen
Lebensordnung Hier finden sie weitere Informationen in der Lebensordnung unserer Kirche
Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel 16 der Grundordnung unserer Kirche

Durch die Taufe werden Menschen in die Kirche aufgenommen. Viele Eltern wollen, daß ihre Kinder unter Gottes Schutz und Segen stehen und in die Tradition hineinwachsen, in der sie selber groß geworden sind. Wenn Kinder im Schulalter, Jugendliche oder Erwachsene sich taufen lassen, sollte es der eigene Wunsch sein, Gottes Zusage in der Taufe zu empfangen.

Besondere Taufgottesdienste gibt es in unserer Gemeinde nicht. Die Taufe erfolgt im Sonntagsgottesdienst, der um 11:15 Uhr beginnt.

Kindertaufe:

Sie sollte rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) angemeldet werden. Der jeweilige Taufsonntag ist nach Absprache mit dem Pfarrer dann festzulegen. Vor der Taufe wird ein Taufgespräch geführt.

   402 56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)    

An Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Die Urkunde muß nur vorgelegt werden)
  • Patenbescheinigung (Es sind in der Regel zwei Paten nötig, die Mitglied der Kirche sind. Die Patenbescheinigung erhält man bei der Kirchengemeinde, in der der jeweilige Pate wohnt. Ist der Pate aus unserer Gemeinde, benötigt man keine extra Bescheinigung. Lassen sich nicht zwei Paten finden, kann mit dem Pfarrer eine Ausnahmeregelung abgesprochen werden.)
  • gegebenenfalls Abmeldeschein (Wohnen die Eltern nicht in unserer Gemeinde [Senftenberger Ring 42-99, Finsterwalder Str. 68-106] müssen sie in ihrer zuständigen Kirchengemeinde bescheid sagen. Sie erhalten dann dort einen Abmeldeschein.)
Erwachsenentaufe:

Der Taufe Erwachsener geht eine Taufunterweisung voraus, wobei auch die persönlichen Beweggründe des Taufwunsches zur Sprache kommen. Die Taufunterweisung wird mit dem Pfarrer nach Absprache durchgeführt.

Für ungetaufte Jugendliche im Konfirmandenalter ist der Konfirmandenunterricht die zur Taufe hinführende Taufunterweisung. Ihre Taufe kann während der Unterrichtszeit oder im Konfirmationsgottesdienst erfolgen. Es werden bei der Erwachsenentaufe keine Paten benötigt. Auf Wunsch können aber auch Taufzeugen an der Taufe teilnehmen.

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Konfa   Konfirmation



Formular (pdf) Sie können das Formular ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen
Lebensordnung Hier finden sie weitere Informationen in der Lebensordnung unserer Kirche
Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel 16 der Grundordnung unserer Kirche

Durch die Konfirmation werden Jugendliche in Lehre und Leben der Gemeinde eingeführt. Es ist das Ziel, die Konfirmandinnen und Konfirmanden in einer ihnen gemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut zu machen. Diese Einladung richtet sich an alle getauften und ungetauften Jugendlichen in der Regel zwischen zwölf bis fünfzehn Jahren.

Anmeldung

Die Jugendlichen sollen sich am Ende der sechsten Klasse im Gemeindebüro oder beim zuständigen Pfarrer, nach vorheriger telefonischer Absprache, anmelden. (Bitte Formular ausdrucken und ausfüllen)
 

   402 56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)  
 

Dabei wird gegebenenfalls der Taufschein oder die Geburtsurkunde,  vorgelegt.
Wollen sich getaufte Erwachsene konfirmieren lassen, wird die Vorbereitung mit dem Pfarrer nach Absprache durchgeführt.

Ablauf

Die Vorbereitung zur Konfirmation beginnt in unserer Gemeinde nach den Sommerferien mit einem Gottesdienst, in dem die Konfirmanden der Gemeinde vorgestellt werden. Sie treffen sich dann ein halbes Jahr lang regelmäßig am Dienstag Nachmittag, um die Inhalte der Konfirmation und der Gruppenfahrt im kommenden Sommer abzusprechen. Vorausgesetzt wird auch einmal im Monat eine Teilnahme am Gottesdienst.

In einem festlichen Konfirmationsgottesdienst, der nach den Osterferien im zweiten Jahr stattfindet, werden die Jugendlichen konfirmiert und erlangen somit die vollen kirchlichen Rechte.

Inhalt

endecken:  wer ich bin - was mir wichtig ist - was in mir steckt
leben:  mit Freunden zusammen sein - neue Leute kennen lernen - nach dem Sinn des Lebens fragen
glauben:  nach Gott fragen - die Bibel lesen - die Kirche verstehen
feiern:  Gottesdienste erleben - die Konfirmation vorbereiten


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Heirat      Trauung (Hochzeit)



Formular (pdf) Sie können das Formular ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen
Lebensordnung Hier finden sie weitere Informationen in der Lebensordnung unserer Kirche
Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel 16 der Grundordnung unserer Kirche

Die Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Sich kirchlich trauen zu lassen bedeutet, daß die Eheleute ihren gemeinsamen Weg unter den Segen Gottes stellen möchten. Dabei bringen sie zum Ausdruck, daß sie einander aus der Hand Gottes annehmen und beieinander bleiben wollen.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer kirchlichen Trauung und gestalten mit Ihnen Ihren Traugottesdienst, vorausgesetzt beide Eheleute gehören der Kirche an und einer von Ihnen ist Mitglied unserer Gemeinde [Senftenberger Ring 42-99, Finsterwalder Str. 68-106].

Wenn nur einer der beiden Ehepartner einer christlichen Kirche angehört, der andere aber der Kirche gegenüber offen ist, kann ein "Gottesdienst zur Eheschließung" gefeiert werden. Vor der kirchlichen Trauung muß die standesamtliche Eheschließung stattgefunden haben.

Anmeldung

Eine Trauung kann praktisch an jedem Wochenende oder Wochentag bei uns in der Kirche am Seggeluchbecken stattfinden. Sinnvoll ist es, den genauen Termin frühzeitig (ca. 3 Monate vorher) mit dem Pfarrer abzustimmen. Das können Sie am besten telefonisch klären.

   402 56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi) 
 

Für Gemeindemitglieder entstehen keine Gebühren und Unkosten. Bei Trauungen in anderen Kirchen müssen die Leistungen (Heizung, Reinigung, Organist etc.) unter Umständen erstattet werden. Die Unkosten liegen je nach Kirche zwischen 100,- bis 300,- €.

An Unterlagen sollten die Geburtsurkunden und von dem Ehepartner, der nicht zu unserer Gemeinde gehört, eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Kirche vorgelegt werden. Diese Bescheinigung erhält man bei der Kirchengemeinde, in der der andere Ehepartner wohnt. Kurz vor der kirchlichen Trauung muß dann noch die standesamtliche Eheschließung nachgewiesen werden.

Ablauf

Im Traugespräch können wir alle Fragen, die Sie haben, besprechen und den Ablauf Ihrer Trauung im Detail gemeinsam planen. Selbstverständlich können auch Freunde und Freundinnen oder Ihre Familien den Gottesdienst mitgestalten und beispielsweise die musikalische Gestaltung und einzelne Lesungen übernehmen. Im allgemeinen erfolgt der Traugottesdienst nach folgendem Muster:
Einleitungsgebet, Lesung aus Altem und Neuem Testament, Trauansprache, Traufrage, Segnung des Ehebundes, Gebet


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Gemeinde       Eintritt in die Kirche



Formular (pdf) Sie können das Formular ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen
Lebensordnung Hier finden sie weitere Informationen in der Lebensordnung unserer Kirche
Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen in den Artikeln 9-11 der Grundordnung unserer Kirche

Das Zugehörigkeitsgefühl zur Kirche ist vielen Menschen verloren gegangen. Sie sind in Familien aufgewachsen, in denen nicht über den christlichen Glauben gesprochen, nicht in ihm gelebt wurde. Es gab Ereignisse, die das Verhältnis zur Kirche schwierig machten und zur Trennung führten. Das geschah oft durch Nachlässigkeit, war Folge eines spontanen Ärgers oder finanzieller Überlegungen.

Immer wieder ist von Kirchenaustritten zu lesen. Aber es treten viel mehr Menschen Jahr um Jahr in die Kirche ein, als wir vermuten. In Berlin-Brandenburg sind es jährlich ca. 4.000 Menschen. Junge und Alte. Darunter solche, die nicht getauft waren, andere, die nach der Konfirmation den Kontakt zur Kirche abgebrochen haben und solche, die nach einem Austritt nun bewusst wieder in die Kirche aufgenommen werden wollen. Die Kirchentüren stehen für alle offen.

Anmeldung

Wenn Sie in die Kirche eintreten wollen, melden Sie sich im Gemeindebüro (Tel.:403 13 61)
oder gleich bei einem Pfarrer unserer Gemeinde.

   402 56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)    

Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren Ablauf. Bei dem Aufnahmegespräch geht es um Ihre Fragen und Probleme. Es ist keine Glaubensprüfung, niemand verlang von Ihnen eine Rechtfertigung. Aber Sie sollten sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen ist mit der Kirche. Sie treffen eine wichtige Entscheidung und sollten sich dessen bewusst sein.

Ablauf

Wenn Sie bereits getauft sind oder früher Mitglied einer Kirche waren, dann bringen Sie bitte die Taufurkunde, (Konfirmationsschein) oder die Austrittserklärung des Amtsgerichts mit. Wenn Sie die Unterlagen nicht mehr besitzen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Nach dem Aufnahmegespräch wird der Antrag im Gemeindekirchenrat besprochen und in der Regel genehmigt. Mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst, der gewöhnlich am ersten Sonntag eines Monats stattfindet, ist der Eintritt vollzogen und Sie sind Mitglied in unserer Gemeinde.


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Umge        Umgemeindung

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Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen in den Artikeln 9-11  der Grundordnung unserer Kirche

Kirchengemeinden sind in der Regel Wohnsitzgemeinden. Das heißt, Christen gehören zu der Gemeinde, in deren Gemeindebereich sie wohnen. Zu unserer Gemeinde gehören die Straßen:

Senftenberger Ring 42-99 und die Finsterwalder Straße 68-106.

Gründe

Beim Umzug geht die Zugehörigkeit zur alten Ortsgemeinde verloren und man ist automatisch Gemeindeglied in der neuen Gemeinde.Diese Praxis ist manchmal nicht erwünscht. Der Kontakt zur alten Gemeinde soll vielleicht erhalten bleiben oder Personenbindungen, die über Jahre gewachsen sind, spielen eine wichtige Rolle.
Auch kommt es vor, dass die Ortsgemeinde mit der Zeit nicht mehr den eigenen Vorstellungen und Erwartungen entspricht, die man mit christlichem Gemeindeleben verbindet. Die Ursachen sind hier vielschichtig. Sie reichen von der „Schönheit“ der Kirchengebäude bis zur Folge eines Ärgers, den man mit anderen Gemeindegliedern oder Mitarbeitern der Kirche hatte. In solchen Fällen ist es hilfreich, dass man nicht gleich aus der Kirche austritt, sondern seine Zugehörigkeit zur jeweiligen Gemeinde überdenkt.

Antrag

Möchte man zielgerichtet zu einer bestimmten Gemeinde gehören, kann man bei der Wunschgemeinde einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer (Tauf und Konfirmationsurkunde sollten vorgelegt werden) entscheidet der Gemeindekirchenrat der neuen Gemeinde über die Umgemeindung und meldet Sie bei der alten Gemeinde ab.

Die Zugehörigkeit zur Wunschgemeinde bleibt auch dann bestehen, wenn man später seinen Wohnsitz wechselt.

Wenn Sie in unsere Gemeinde kommen möchten oder nach einem Umzug mit uns verbunden bleiben wollen, melden Sie sich im Gemeindebüro (Tel.:403 13 61) oder gleich bei einem Pfarrer unserer Gemeinde.

   402 56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)    

Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren Ablauf


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Bestattung     Bestattung

Fragen Einige praktische und typische Fragen finden sie auf dieser extra Seite 
(Fragen und Antworten: Erd- und Feuer, Geld, Pfarrer, Bestatter, Musik, Mitwirkung, Anonym etc.)
Lebensordnung Hier finden sie weitere Informationen in der Lebensordnung unserer Kirche
Grundordnung Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel 16 der Grundordnung unserer Kirche
Sie müssen Abschied nehmen von einem Menschen, der Ihnen nahesteht. Die damit verbundene Trauer erfaßt alle Lebensbereiche. Wahrscheinlich fragen Sie jetzt mehr als sonst nach dem Sinn des Lebens und des Todes.

Sie machen sich auch Gedanken über das, was nun zu tun ist. Viele Pflichten kann Ihnen das Bestattungsintitut abnehmen. Die wichtigsten Entscheidungen müssen Sie aber selbst fällen. Das betrifft die Wahl der Bestattungsart, der Ort des Friedhofes und die Art der Bestattungsfeier. Hierbei und bei der Bewältigung der Trauer helfen wir Ihnen gern.

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, daß Gottes Macht größer ist als der Tod.

Anmeldung

Wenn Sie eine kirchliche Bestattung wünschen, dann teilen Sie das Ihrem Bestattungsinstitut mit. Der Bestatter meldet dann die Bestattung in unserer Gemeinde an.

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, daß der oder die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte und zuletzt in unserem Gemeindebezirk gewohnt hat. Der Wunsch, daß eine bestimmte Pfarrerin oder ein bestimmter Pfarrer die Bestattung vornimmt, kann aus verschiedenen Gründen nicht immer erfüllt werden. Setzen Sie sich in solchen Fällen vor der Terminfestlegung mit dem entsprechenden Pfarrer in Verbindung.

Ablauf

Vor der Bestattung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Hinterbliebenen ein seelsorgliches Gespräch, bei dem auch Inhalt und Ablauf des Gottesdienstes zur Sprache kommen. Hilfreich ist es, wenn Sie zu diesem Gespräch schon die wichtigsten Lebensdaten aufgeschrieben haben und eventuell ein Bild des Verstorbenen mitbringen können.

Ablauf in der Friedhofskapelle:
Eingangslied, Begrüßung und Gebet, Lied, Schriftlesung, Ansprache, Lied, Gebet und Aussegnung.
Ablauf am Grab:
Schriftlesung, Bestattungsworte, Vaterunsergebet

Im Sonntagsgottesdienst nach der Bestattung werden die Verstorbenen unserer Gemeinde namentlich genannt. Die Gemeinde befiehlt sie in Gottes Hand und hält Fürbitte für die Trauernden. Zu diesem Gottesdienst sind Sie als Angehörige besonders herzlich eingeladen.

 
. Seitenanfang     (Musik canon in d-dur von Pachebel)


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Ev.Kirche Am Seggeluchbecken in Berlin-Reinickendorf
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