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Taufe
Taufsprüche |
Für das
Taufgespräch
können Sie
sich schon vorbereiten und einen entsprechenden Taufspruch auf
dieser
Internetseite auswählen |
Formular |
Sie können das Anmeldeformular ausfüllen
und zum
Taufgespräch
mitbringen |
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel
16 der
Grundordnung
unserer Kirche |
Durch die Taufe werden Menschen in die Kirche aufgenommen.
Viele
Eltern
wollen, daß ihre Kinder unter Gottes Schutz und Segen stehen und
in die Tradition hineinwachsen, in der sie selber groß geworden
sind.
Wenn Kinder im Schulalter, Jugendliche oder Erwachsene sich taufen
lassen,
sollte es der eigene Wunsch sein, Gottes Zusage in der Taufe zu
empfangen.
Besondere Taufgottesdienste gibt es in unserer Gemeinde
nicht. Die
Taufe
erfolgt im Sonntagsgottesdienst, der um 11:15 Uhr beginnt.
Kindertaufe:
Sie sollte rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher)
angemeldet
werden.
Der jeweilige Taufsonntag ist nach Absprache mit dem Pfarrer dann
festzulegen.
Vor der Taufe wird ein Taufgespräch geführt.
402
56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)
An Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes (Die Urkunde muß
nur
vorgelegt werden)
- Patenbescheinigung (Es sind in der Regel zwei
Paten
nötig, die
Mitglied
der Kirche sind. Die Patenbescheinigung erhält man bei der
Kirchengemeinde,
in der der jeweilige Pate wohnt. Ist der Pate aus unserer Gemeinde,
benötigt
man keine extra Bescheinigung. Lassen sich nicht zwei Paten finden,
kann
mit dem Pfarrer eine Ausnahmeregelung abgesprochen werden.)
- gegebenenfalls Abmeldeschein (Wohnen die Eltern
nicht
in
unserer
Gemeinde [Senftenberger Ring 42-99,
Finsterwalder
Str. 68-106] müssen sie in ihrer zuständigen
Kirchengemeinde
bescheid sagen. Sie erhalten dann dort einen Abmeldeschein.)
Erwachsenentaufe:
Der Taufe Erwachsener geht eine Taufunterweisung voraus,
wobei
auch
die persönlichen Beweggründe des Taufwunsches zur Sprache
kommen.
Die Taufunterweisung wird mit dem Pfarrer nach Absprache
durchgeführt.
Für ungetaufte Jugendliche im Konfirmandenalter ist der
Konfirmandenunterricht
die zur Taufe hinführende Taufunterweisung. Ihre Taufe kann
während
der Unterrichtszeit oder im Konfirmationsgottesdienst erfolgen. Es
werden
bei der Erwachsenentaufe keine Paten benötigt. Auf Wunsch
können
aber auch Taufzeugen an der Taufe teilnehmen.
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Konfirmation
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Formular
(pdf) |
Sie können das Formular ausfüllen und zur
Anmeldung
mitbringen |
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel
16 der
Grundordnung
unserer Kirche |
Durch die Konfirmation werden Jugendliche in Lehre und Leben
der
Gemeinde
eingeführt. Es ist das Ziel, die
Konfirmandinnen
und Konfirmanden in einer ihnen gemäßen Art mit den
zentralen
Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut
zu machen. Diese Einladung richtet sich an alle getauften und
ungetauften Jugendlichen
in der Regel zwischen zwölf bis fünfzehn Jahren.
Anmeldung
Die Jugendlichen sollen sich am Ende der sechsten Klasse im
Gemeindebüro oder beim zuständigen Pfarrer, nach
vorheriger
telefonischer Absprache, anmelden. (Bitte Formular
ausdrucken und ausfüllen)
402
56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)
Dabei wird gegebenenfalls der Taufschein oder die Geburtsurkunde,
vorgelegt.
Wollen sich getaufte Erwachsene konfirmieren lassen, wird die
Vorbereitung mit dem Pfarrer nach Absprache durchgeführt.
Ablauf
Die Vorbereitung zur Konfirmation beginnt in unserer
Gemeinde nach den
Sommerferien
mit
einem Gottesdienst, in dem die Konfirmanden der Gemeinde vorgestellt
werden.
Sie treffen sich dann ein halbes Jahr lang regelmäßig am
Dienstag Nachmittag, um die Inhalte der Konfirmation und der
Gruppenfahrt im kommenden Sommer abzusprechen.
Vorausgesetzt wird auch einmal im Monat eine Teilnahme
am Gottesdienst.
In
einem festlichen Konfirmationsgottesdienst, der nach den
Osterferien im zweiten Jahr stattfindet, werden die Jugendlichen
konfirmiert und erlangen somit die vollen kirchlichen
Rechte.
Inhalt
endecken: wer
ich bin - was mir wichtig ist - was in mir steckt
leben: mit
Freunden zusammen sein - neue Leute kennen lernen - nach dem Sinn des
Lebens fragen
glauben: nach
Gott fragen - die Bibel lesen - die Kirche verstehen
feiern:
Gottesdienste erleben - die Konfirmation vorbereiten
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Trauung (Hochzeit)
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Formular
(pdf) |
Sie können das Formular ausfüllen und zur
Anmeldung
mitbringen |
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel
16 der
Grundordnung
unserer Kirche |
Die Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Sich
kirchlich
trauen
zu lassen bedeutet, daß die Eheleute ihren gemeinsamen Weg unter
den Segen Gottes stellen möchten. Dabei bringen sie zum Ausdruck,
daß sie einander aus der Hand Gottes annehmen und beieinander
bleiben
wollen.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer kirchlichen Trauung
und
gestalten
mit Ihnen Ihren Traugottesdienst, vorausgesetzt beide Eheleute
gehören
der Kirche an und einer von Ihnen ist Mitglied unserer Gemeinde [Senftenberger
Ring 42-99, Finsterwalder Str. 68-106].
Wenn nur einer der beiden Ehepartner einer christlichen
Kirche
angehört,
der andere aber der Kirche gegenüber offen ist, kann ein
"Gottesdienst
zur Eheschließung" gefeiert werden. Vor der kirchlichen Trauung
muß
die standesamtliche Eheschließung stattgefunden haben.
Anmeldung
Eine Trauung kann praktisch an jedem Wochenende oder
Wochentag bei
uns
in der Kirche am Seggeluchbecken stattfinden. Sinnvoll ist es, den
genauen
Termin frühzeitig (ca. 3 Monate vorher) mit dem Pfarrer
abzustimmen.
Das können Sie am besten telefonisch klären.
402
56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)
Für Gemeindemitglieder entstehen keine Gebühren
und
Unkosten. Bei Trauungen in anderen Kirchen müssen die Leistungen
(Heizung,
Reinigung, Organist etc.) unter Umständen erstattet werden. Die
Unkosten
liegen je nach Kirche zwischen 100,- bis 300,- €.
An Unterlagen sollten die Geburtsurkunden und von
dem
Ehepartner,
der nicht zu unserer Gemeinde gehört, eine Bescheinigung über
die Zugehörigkeit zur Kirche vorgelegt werden. Diese Bescheinigung
erhält man bei der Kirchengemeinde, in der der andere Ehepartner
wohnt.
Kurz vor der kirchlichen Trauung muß dann noch die
standesamtliche
Eheschließung nachgewiesen werden.
Ablauf
Im Traugespräch können wir alle Fragen, die Sie haben,
besprechen
und den Ablauf Ihrer Trauung im Detail gemeinsam planen.
Selbstverständlich
können auch Freunde und Freundinnen oder Ihre Familien den
Gottesdienst
mitgestalten und beispielsweise die musikalische Gestaltung und
einzelne
Lesungen übernehmen. Im allgemeinen erfolgt der Traugottesdienst
nach
folgendem Muster:
Einleitungsgebet, Lesung aus Altem und Neuem Testament, Trauansprache,
Traufrage, Segnung des Ehebundes, Gebet
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Eintritt in die
Kirche
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Formular
(pdf) |
Sie können das Formular ausfüllen und zur
Anmeldung
mitbringen |
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen in den
Artikeln
9-11
der Grundordnung
unserer Kirche |
Das Zugehörigkeitsgefühl zur Kirche ist vielen
Menschen
verloren
gegangen. Sie sind in Familien aufgewachsen, in denen nicht über
den
christlichen Glauben gesprochen, nicht in ihm gelebt wurde. Es gab
Ereignisse,
die das Verhältnis zur Kirche schwierig machten und zur Trennung
führten.
Das geschah oft durch Nachlässigkeit, war Folge eines spontanen
Ärgers
oder finanzieller Überlegungen.
Immer wieder ist von Kirchenaustritten zu lesen. Aber es
treten
viel
mehr Menschen Jahr um Jahr in die Kirche ein, als wir vermuten. In
Berlin-Brandenburg
sind es jährlich ca. 4.000 Menschen. Junge und Alte. Darunter
solche,
die nicht getauft waren, andere, die nach der Konfirmation den Kontakt
zur Kirche abgebrochen haben und solche, die nach einem Austritt nun
bewusst
wieder in die Kirche aufgenommen werden wollen. Die Kirchentüren
stehen
für alle offen.
Anmeldung
Wenn Sie in die Kirche eintreten wollen, melden Sie sich im
Gemeindebüro
(Tel.:403 13 61)
oder gleich bei einem Pfarrer unserer Gemeinde.
402
56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)
Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren
Ablauf.
Bei dem Aufnahmegespräch geht es um Ihre Fragen und Probleme. Es
ist
keine Glaubensprüfung, niemand verlang von Ihnen eine
Rechtfertigung.
Aber Sie sollten sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen ist mit
der
Kirche. Sie treffen eine wichtige Entscheidung und sollten sich dessen
bewusst sein.
Ablauf
Wenn Sie bereits getauft sind oder früher Mitglied
einer
Kirche
waren, dann bringen Sie bitte die Taufurkunde,
(Konfirmationsschein)
oder die Austrittserklärung des Amtsgerichts mit. Wenn Sie
die Unterlagen nicht mehr besitzen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Nach dem Aufnahmegespräch wird der Antrag im
Gemeindekirchenrat
besprochen und in der Regel genehmigt. Mit der Teilnahme an einem
Abendmahlsgottesdienst,
der gewöhnlich am ersten Sonntag eines Monats stattfindet, ist der
Eintritt vollzogen und Sie sind Mitglied in unserer Gemeinde.
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Umgemeindung
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen in den
Artikeln
9-11
der Grundordnung unserer Kirche |
Kirchengemeinden sind in der Regel Wohnsitzgemeinden. Das
heißt,
Christen gehören zu der Gemeinde, in deren Gemeindebereich sie
wohnen.
Zu unserer Gemeinde gehören die Straßen:
Senftenberger Ring 42-99
und die Finsterwalder
Straße
68-106.
Gründe
Beim Umzug geht die Zugehörigkeit zur alten
Ortsgemeinde
verloren
und man ist automatisch Gemeindeglied in der neuen Gemeinde.Diese
Praxis
ist manchmal nicht erwünscht. Der Kontakt zur alten Gemeinde soll
vielleicht erhalten bleiben oder Personenbindungen, die über Jahre
gewachsen sind, spielen eine wichtige Rolle.
Auch kommt es vor, dass die Ortsgemeinde mit der Zeit nicht mehr den
eigenen Vorstellungen und Erwartungen entspricht, die man mit
christlichem
Gemeindeleben verbindet. Die Ursachen sind hier vielschichtig. Sie
reichen
von der „Schönheit“ der Kirchengebäude bis zur Folge eines
Ärgers,
den man mit anderen Gemeindegliedern oder Mitarbeitern der Kirche
hatte.
In solchen Fällen ist es hilfreich, dass man nicht gleich aus der
Kirche austritt, sondern seine Zugehörigkeit zur jeweiligen
Gemeinde
überdenkt.
Antrag
Möchte man zielgerichtet zu einer bestimmten Gemeinde
gehören,
kann man bei der Wunschgemeinde einen Antrag auf Umgemeindung stellen.
Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer (Tauf und
Konfirmationsurkunde
sollten vorgelegt werden) entscheidet der Gemeindekirchenrat der neuen
Gemeinde über die Umgemeindung und meldet Sie bei der alten
Gemeinde
ab.
Die Zugehörigkeit zur Wunschgemeinde bleibt auch dann
bestehen,
wenn man später seinen Wohnsitz wechselt.
Wenn Sie in unsere Gemeinde kommen möchten oder nach
einem
Umzug
mit uns verbunden bleiben wollen, melden Sie sich im Gemeindebüro
(Tel.:403 13 61) oder gleich bei einem Pfarrer unserer Gemeinde.
402
56 77 (Pfr. Zillmann, Mo-Mi)
Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren Ablauf
.
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Bestattung
Fragen |
Einige praktische und typische Fragen finden sie auf
dieser
extra Seite
(Fragen und Antworten: Erd- und Feuer, Geld, Pfarrer, Bestatter,
Musik, Mitwirkung, Anonym etc.) |
Lebensordnung |
Hier finden sie weitere Informationen in der
Lebensordnung
unserer
Kirche |
Grundordnung |
Hier finden sie allgemeine Informationen im Artikel
16 der
Grundordnung
unserer Kirche |
Sie müssen Abschied nehmen von einem Menschen, der Ihnen
nahesteht.
Die damit verbundene Trauer erfaßt alle Lebensbereiche.
Wahrscheinlich
fragen Sie jetzt mehr als sonst nach dem Sinn des Lebens und des Todes.
Sie machen sich auch Gedanken über das, was nun zu tun
ist.
Viele
Pflichten kann Ihnen das Bestattungsintitut abnehmen. Die wichtigsten
Entscheidungen
müssen Sie aber selbst fällen. Das betrifft die Wahl der
Bestattungsart,
der Ort des Friedhofes und die Art der Bestattungsfeier. Hierbei und
bei
der Bewältigung der Trauer helfen wir Ihnen gern.
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche
Handlung, bei
der
die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie
der
Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, daß Gottes Macht
größer
ist als der Tod.
Anmeldung
Wenn Sie eine kirchliche Bestattung wünschen, dann
teilen Sie
das
Ihrem Bestattungsinstitut mit. Der Bestatter meldet dann die Bestattung
in unserer Gemeinde an.
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus,
daß
der oder die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte und
zuletzt
in unserem Gemeindebezirk gewohnt hat. Der Wunsch, daß eine
bestimmte
Pfarrerin oder ein bestimmter Pfarrer die Bestattung vornimmt, kann aus
verschiedenen Gründen nicht immer erfüllt werden. Setzen Sie
sich in solchen Fällen vor der Terminfestlegung mit dem
entsprechenden
Pfarrer in Verbindung.
Ablauf
Vor der Bestattung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer
mit
den
Hinterbliebenen ein seelsorgliches Gespräch, bei dem auch Inhalt
und
Ablauf des Gottesdienstes zur Sprache kommen. Hilfreich ist es, wenn
Sie
zu diesem Gespräch schon die wichtigsten Lebensdaten
aufgeschrieben
haben und eventuell ein Bild des Verstorbenen mitbringen können.
Ablauf in der Friedhofskapelle:
Eingangslied, Begrüßung und Gebet, Lied, Schriftlesung,
Ansprache, Lied, Gebet und Aussegnung.
Ablauf am Grab:
Schriftlesung, Bestattungsworte, Vaterunsergebet
Im Sonntagsgottesdienst nach der Bestattung werden die Verstorbenen
unserer Gemeinde namentlich genannt. Die Gemeinde befiehlt sie in
Gottes
Hand und hält Fürbitte für die Trauernden. Zu diesem
Gottesdienst
sind Sie als Angehörige besonders herzlich eingeladen.
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(Musik canon in d-dur von Pachebel)
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(c) 2013 Mail
Pfarrer Zillmann
Ev.Kirche Am Seggeluchbecken in
Berlin-Reinickendorf
(c) 1997 - 2013 Pfarrer Peter Zillmann, 13435
Berlin-Märkisches
Viertel, Finsterwalderstr. 68
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